Rundfunkbeitrag – Länderchefs unterzeichnen Vertrag zur Beitragserhöhung

Rundfunkbeitrag – Länderchefs unterzeichnen Vertrag zur Beitragserhöhung

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, dass der Rundfunkbeitrag pro Monat um 86 Cent steigen soll und einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Damit soll der Beitrag von 17,50 Euro pro Monat und Haushalt auf 18,36 Euro steigen. Es handelt sich um die erste Erhöhung seit dem Jahr 2009. Mit der Unterzeichnung der Länderchefs wurde die erste wichtige Hürde genommen, nun wird der Vertrag allen Parlamenten der Bundesländer zur Abstimmung vorgelegt.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit dem Jahr 2013 die Rundfunkgebühr, die insbesondere als „GEZ-Gebühr“ bekannt ist. Die „GEZ-Gebühr“ wurde aufgrund von Tablet-PCs und Smartphones nicht mehr als zeitgemäß erachtet. Da das Vorhalten eines „Rundfunkempfanggeräts“ nicht mehr als entscheidend für eine Gebührenpflicht angesehen wurden, wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Der Beitrag ist unabhängig davon, wie viele Geräte in einem Haushalt vorhanden sind. Das heißt, dass jeder Haushalt eine Pauschale bezahlt, auch wenn der Haushalt gar kein Gerät besitzt.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgelegt?

Der Beitrag ist die Haupteinnahmequelle des ZDFs, der ARD sowie des Deutschlandradios. Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags orientiert sich an Empfehlungen der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs). Hierbei ergibt sich die Berechnung des Rundfunkbeitrags aus dem Finanzbedarf, welcher zuvor von den Sendern angemeldet wird. Die jetzige Erhöhung soll eine Finanzlücke von rund 1,5 Milliarden Euro auffangen, die es nach Auffassung der Experten in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 geben wird. Von den Sendern wurde sogar ein doppelt so hoher Finanzbedarf angemeldet.

Kann die Erhöhung des Rundfunkbeitrags noch scheitern?

Ja, denn nicht nur die Länderchefs, sondern auch alle Länderparlamente müssen der Erhöhung einstimmig zustimmen. Doch insbesondere in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist fraglich, ob die Zustimmung erfolgt.

Starker Gegenwind aus Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt enthielt sich Mitte März als einziges Bundesland, als sich die Ministerpräsidenten auf die Erhöhung einigten. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat den Staatsvertrag zwar unterschrieben, allerdings lehnt unter anderem die in diesem Bundesland mitregierende CDU die Zustimmung bisher ab. Auch die AfD ist gegen die Beitragserhöhung. CDU und AfD stellen in Sachsen-Anhalt zusammen 51 von 87 Abgeordnete. Die Abgeordnet müssen den Staatsvertrag jedoch ratifizieren. Auch die Linke-Fraktion, die 16 Abgeordnete stellt, ist gegen die Rundfunkbeitragerhöhung.

Wie könnte es weitergehen?

Theoretisch könnte zum Januar 2021 die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Kraft treten. Einige Bundestagspolitiker der CDU und CSU forderten im Mai eine Verschiebung aufgrund der Corona-Krise. Sollten allerdings ein oder sogar mehrere Länderparlamente gegen die Erhöhung des Beitrags stimmen, bleibt es bei den bisherigen 17,50 Euro monatlich pro Haushalt. Sollte dies der Fall sein, wird sich allerdings voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht mit der Beitragserhöhung befassen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass die Anstalten in diesem Fall klagen werden. Die SPD-Politikerin Heike Raabe ist davon überzeugt, dass eine solche Klage gute Erfolgsaussichten hätte.

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