Wichtiger Hinweis – Jahreszahl 2020 nicht abkürzen

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

„Hand aufs Herz“, wie schreiben Sie ein Datum bei einem offiziellen Brief oder beispielsweise bei der Unterzeichnung eines Vertrages? Häufig wird dabei die abgekürzte Schreibweise wie 24.01.20 verwendet. In jedem Jahr ist diese gebräuchliche Schreibweise eigentlich unproblematisch, außer in diesem Jahr 2020.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät daher dringend, beim Unterzeichnen von Dokumenten oder Verträgen die Jahreszahl 2020 vollständig auszuschreiben. Im täglichen Gebrauch schreiben viele Leute auf wichtigen Unterlagen oft die Jahreszahl in verkürzter Schreibweise. Diese Schreibweise birgt Gefahren, da Betrüger leicht das Datum abändern können. So kann zum Beispiel aus 23.01.20 plötzlich das Datum 23.01.2016 werden. Die Juristin der Verbraucherzentrale MV, Katrin Schiller erklärt dazu, dass Betrüger bei einer verkürzten Schreibweise zahlreiche unterschiedliche Jahreszahlen in der Zukunft oder Vergangenheit verfälschen können. Dadurch lassen sich zum Beispiel in Nachhinein Verträge oder Vereinbarungen betrügerisch verlängern oder auch verkürzen.

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