Elektrogeräte – Ab dem 1. März gibt es ein neues Energielabel

Elektrogeräte – Ab dem 1. März gibt es ein neues Energielabel

Ab dem 1. März dieses Jahrs müssen die Händler von Elektrogeräten veränderte Angaben zur Energieeffizienz einiger Geräte machen. Dies hat zur Folge, das zahlreiche Geräte die bisher der Bestklasse zugeordnet wurden, nun nicht mehr in die beste Effizienzklasse fallen. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue Energielabel umgestellt werden.

Was ist das Energielabel überhaupt?

Das Energielabel macht den Energieverbrauch von Elektrogeräten für den Verbraucher transparent und gibt ihm darüber hinaus noch weitere Informationen zum Gerät. Das auf europäischem Recht beruhende Energielabel, soll hiermit dem Verbraucher als Entscheidungshilfe dabei dienen, für welches Gerät er sich entscheidet. So können Verbraucher, für die die Effizienz eine wichtige Rolle spielt, ein entsprechendes Elektrogerät kaufen.

Was ändert sich nun beim Energielabel?

Bisher reichte die Skala der EU-Energieverbrauchskennzeichnung von A+++ bis D. In Zukunft wird es nur noch Stufen von A bis G auf der grün bis roten Ampelskala geben. Der Grund hierfür ist, dass die Europäische Union die Kriterien für die Skala deutlich verschärft hat, um auf die Hersteller Druck auszuüben, noch effizientere Geräte herzustellen. Bisher fielen beispielsweise beinahe alle Kühlschränke in die Effizienzklasse A+++. Verbraucher konnten somit gar keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Geräten erkennen. Die meisten Geräte, die bisher eine gute Effizienz aufwiesen, entsprechen mit dem neuen Energielabel dann eher einem D. Nur noch sehr wenige Geräte, die es bereits auf dem Markt gibt, werden die Bestklasse A erreichen.

„Selbst die bisher klassenbeste Waschmaschine mit A+++ bekommt dann vielleicht nur noch ein B oder C“ sagt Daniel Kastner, der das Label für die Stiftung Warentest überprüft hat.

Wie verbessert die Änderung den Verbraucherschutz?

Von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird die Änderung der EU-Energieverbrauchskennzeichnung begrüßt. Denn Verbraucher werden künftig besser erkennen können, wie effizient ein Gerät wirklich ist. Das neue Label sei laut Verbrauchzentrale deutlich „aussagekräftiger“.

Für welche Geräte gilt das Label ab dem 1. März?

  • Geschirrspüler
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Waschmaschinen und Waschtrockner
  • Elektronische Displays und Fernsehgeräte

Ab September 2021 soll die Umstellung dann auch für Lichtquellen gelten.

Welche weiteren Neuerungen gibt es?

In Zukunft wird es auch einen QR-Code oben rechts auf dem Label geben. Verbraucher können diesen mit ihrem Smartphone scannen und weitere wichtige Informationen zu dem jeweiligen Gerät erhalten. Darüber hinaus haben sich einige Symbole mit ihren Zusatzinformationen, die sich im unteren Teil des Etiketts befinden, verändert.

Die Neuerungen des Labels

Waschmaschinen:

  • alle Maschinen müssen ab dem 1. März das Energiesparprogramm Eco 40-60 haben
  • Stromverbrauch wird pro 100 Waschzyklen angegeben
  • Wasserverbrauch wird pro 1 Waschzyklus angegeben

Bisher erfolgte die Angabe über den Verbrauch der Waschmaschine pro Jahr. Dieser Wert war für Verbraucher weniger aussagekräftig.

  • Angabe der Füllmenge pro Waschladung
  • Angabe der Dauer des Eco-Spülgangs
  • Spitzenwert beim Schleudern wird in vier Schallemissionsklassen von A bis D angegeben
  • weiterhin Schleudereffizienz von A bis G

Kühlschrank:

  • weiterhin Angabe zur Energieeffizienz und Stromverbrauch pro Jahr
  • Volumenberechnung nun so, als wären alle Zwischenböden und Schubladen entfernt

Hierdurch kann das Volumen auf dem neuen Label deutlich größer ausfallen. Die Angabe ist jedoch wenig lebensnah, da Lebensmittel nicht vom Boden bis zur Decke im Kühlschrank gestapelt werden.

  • Angabe der Schallemissionsklasse von A-D

Fernseher:

  • Energieeffizienzklasse bezieht sich auf Standardmodus, SDR und Bilddiagonale

Dies hat zur Folge, dass große Geräte trotz höheren Stromverbrauchs eine bessere Energieeffizienzklasse aufweisen können als kleinere Geräte.

  • Angabe Stromverbrauch für 1000 Stunden Normalbetrieb
  • Ausweisung des höheren Verbrauchs im HDR-Modus
  • Angabe der Auflösung in Pixeln

Nach dem 1. März haben die Händler zwei Wochen Zeit, um die Geräte, die bereits vor März im Laden standen, mit dem neuen Label auszustatten. Lediglich Auslaufmodelle sind hiervon ausgenommen, müssen jedoch bis spätestens zum 30. November 2021 verkauft werden.

Video: Vorstellung des EU-Label

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Bildquelle: © BMWi

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]