Klarna – Die Gefahr des Ratenkaufs und Kritik an dem Zahlungsanbieter

Klarna – die Gefahr des Ratenkaufs und Kritik an dem Zahlungsanbieter

„Shoppe jetzt. Bezahle später“ mit diesem Slogan wirbt der Zahlungsanbieter Klarna. Zahlreiche Onlineshops in verschiedenen Ländern weltweit bieten an, die Zahlung über Klarna abzuwickeln. Der Bezahlvorgang kann somit in wenigen Klicks erledigt werden und gestaltet sich denkbar einfach. Doch insbesondere für junge Leute, kann dieses Vorgehen leicht zu einer Schuldenfalle werden.

Was ist Klarna überhaupt?

Klarna ist ein Zahlungsanbieter aus Schweden, der im Jahr 2005 gegründet wurde, und Zahlungslösungen im E-Commerce-Bereich anbietet. Konkret bedeutet dies, dass Klarna den Zahlungsanspruch der Online-Shops übernimmt und im Folgenden auch die Kundenzahlung abwickelt. Hierdurch ergibt sich für die Händler der Vorteil, dass das Betrugsrisiko deutlich reduziert wird. Außerdem erhalten sie die Sicherheit, dass sie ihr Geld auch wirklich erhalten. Denn, wenn der Kunde die Rechnung nicht rechtzeitig begleicht, wird der Rechnungsbetrag von Klarna an den Online-Shop bezahlt. Weltweit greifen rund 200 000 Online-Shops auf den Zahlungsanbieter zurück. Dies entspricht einer Klarna-Nutzung von 90 Millionen Endverbrauchern. Für Verbraucher bietet Klarna den Vorteil, zwischen einem Kauf auf Rechnung, einem Ratenkauf oder einer Sofortüberweisung zu wählen. Mit diesem Checkout-System ist es für Verbraucher sehr einfach und bequem, einen Bezahlvorgang mit nur wenigen Klicks abzuwickeln. Eine Untersuchung der britischen Finanzaufsichtsbehörde (FCA) hat ergeben, dass sich der Markt für die Ratenzahlung im vergangenen Jahr mindestens verdreifacht hat.

Welche Kritik gibt es an dem Zahlungsanbieter?

In dem Slogan „Shoppe jetzt. Bezahle später“ liegt auch die Kritik an Klarna. Denn insbesondere junge Leute werden dazu verleitet, Produkte zu kaufen, die sie sich eigentlich gar nicht leisten können. Dank des Zahlungsanbieters ist es möglich, selbst dann Produkte zu kaufen, wenn zu diesem Zeitpunkt gar kein Geld auf dem Konto ist. Denn Rechnungen können etwa erst 30 Tage später bezahlt werden. Zudem lässt sich auch diese Frist gegen eine Gebühr noch weiter verschieben. Hierdurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass häufig Käufe getätigt werden, die bei einer sofort fälligen Bezahlung gar nicht gemacht worden wären. Durch den Ratenkauf, den Klarna anbietet und der sich auf bis zu 24 Monate erstrecken lässt, können Verbraucher zudem schnell den Überblick darüber verlieren, was sie eigentlich alles geshoppt haben. Die Gefahr des nach hinten Schiebens liegt darin, dass sich horrende Summen anhäufen können, die dann auf einmal fällig werden. Insbesondere junge Leute laufen daher Gefahr, durch unüberlegte Käufe Schulden anzuhäufen. Denn die Hemmschwelle ist sehr niedrig ein Produkt zu kaufen, wenn hierfür nur wenige Klicks auf dem Smartphone notwendig sind. Entscheidet sich der Verbraucher für einen Kauf auf Rechnung, der über Klarna abgewickelt wird, geht er zudem eine Verpflichtung sowohl gegenüber dem Online-Shop als auch gegenüber Klarna ein. Hier kann es dann bei Retouren oder verspäteten Lieferungen zu Problemen kommen. Das schwedische Unternehmen ist darüber hinaus dafür bekannt, zügig Mahnverfahren einzuleiten, teilweise schon dann, wenn der Kunde sein gekauftes Produkt noch gar nicht erhalten hat. Meist werden dann direkt Kostenaufschläge von fünf Euro fällig.

Vorsicht bei der Angabe des Verwendungszwecks

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, warnt zudem davor, dass bereits die kleinsten Abweichungen bei der Angabe des Verwendungszwecks zu enormen Problemen führen können. Aus einer Pressemitteilung der vzbv geht hervor, dass bereits zahlreiche Beschwerden von Betroffenen eingegangen sind. Die Betroffenen berichten beispielsweise davon, dass sie mehrere Rechnungen in einer Überweisung begleichen wollten und daher drei Verwendungszwecke angegeben haben. In einem Fall gab der Verbraucher statt des Verwendungszwecks, den er nicht finden konnte, die Rechnungsnummer an. Die Folge war immer die gleiche: Klarna machte die Buchungen rückgängig und kennzeichnete die entsprechende Rechnung als „nicht beglichen“. Dies führt dazu, dass die Forderung von dem schwedischen Unternehmen an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird, wodurch für den Verbraucher weitere Kosten entstehen. Nach Angabe der Betroffenen konnte der Klarna-Kundenservice bei diesen Problemen nicht weiterhelfen.

„Das Problem liegt hier wahrscheinlich in vollautomatisierten Prozessen des Unternehmens. Anscheinend gibt es bei der Zuordnung von Zahlungen einen Prüfmechanismus, der sich auf den exakten Abgleich der Nummer des Verwendungszwecks stützt“, vermutet Dr. Heiko Fürst, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt des vzbv.

Was sagt Klarna zu der Kritik der vzbv?

Klarna gab in einer Stellungnahme an, dass manuelle Veränderungen oder Zahlendreher tatsächlich zu einem Problem bei der Zuordnung von Zahlungen führen. Ebendarum würden Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen werden, den Verwendungszweck stets korrekt anzugeben und darüber hinaus auf das Bezahlen von mehreren Rechnungen in einer Überweisung zu verzichten. Den Verbrauchern, die Klarna verwenden, bleibt demnach wohl nichts anderes übrig, als den Verwendungszweck immer genau zu überprüfen oder die Zahlung direkt in der Klarna App vorzunehmen.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]

Von 30 auf 14 Tage – Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Von 30 auf 14 Tage

Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Warengruppen von 30 auf 14 Tage. Kunden, die elektronische Produkte über den Online-Händler bestellen, sollten daher die Rückgabebedingungen in Zukunft genau im Blick haben. Andere Produkte können weiterhin 30 Tage lang zurückgegeben werden. […]

Angemessene Internetversorgung – BNetzA setzt erstmals Recht durch

Angemessene Internetversorgung

BNetzA setzt erstmals Recht durch

Erstmalig hat die BNetzA das Recht auf „schnelles“ Internet durch ein Verpflichtungsverfahren durchgesetzt. Ein Haushalt in Niedersachsen muss jetzt angemessen mit einem Internetdienst versorgt werden. Kritik zur verpflichtenden Erschließung von einzelnen Haushalten kommt vom Breko. […]

Mehr Privatsphäre – Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Mehr Privatsphäre

Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Signal führt Benutzernamen für alle User ein. Mit der neuen Funktion können sich die Nutzer in Zukunft miteinander vernetzen, ohne, dass sie hierfür ihre Telefonnummer teilen müssen. Bereits in den nächsten Wochen soll die Kontaktaufnahme per Nutzername in der Messaging-App für alle möglich sein. […]