„Kopf hoch“ – Google will Smartphone-User mit neuer Funktion schützen

„Kopf hoch“ – Google will Smartphone-User mit neuer Funktion schützen

Smartphones sind zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag geworden. Rund 3,7 Stunden verbringen Nutzer in Deutschland täglich beim Spielen, Online-Shoppen und insbesondere in sozialen Netzwerken. Für ein gesünderes Nutzungsverhalten mit dem Smartphone, verbaut Google bereits seit einigen Jahren Digital Wellbeing Tools. Hierzu zählt auch die neue Funktion „Kopf hoch“, die mit einer Warnung auf dem Handy Nutzer daran erinnern soll, beim Laufen nicht ständig auf den Bildschirm zu schauen.

Was steckt hinter dem neuen Feature?

Auf Wunsch soll die neue Funktion die Android-User gelegentlich dazu auffordern, ihr Gerät nicht während des Laufens zu verwenden und sich stattdessen auf die Umgebung zu konzentrieren. Das Smartphone erkennt, dass der Nutzer gerade läuft und sendet dann einen Hinweis wie beispielsweise:

„Lass dich beim Gehen daran erinnern, nicht ständig auf das Smartphone zu schauen (…). Aber Vorsicht, das bedeutet nicht, dass du in der Zwischenzeit nicht mehr aufpassen musst.“

Welches Ziel verfolgt die Funktion?

Personen, die ständig auf ihr Smartphone starren und hierdurch kaum oder gar nichts von ihrer Umwelt mitbekommen, werden auch als „Smombies“ bezeichnet. Das Wort setzt sich aus „Smartphone“ und „Zombie“ zusammen. Die „Kopf hoch“-Funktion soll vor möglichen Alltagsunfällen insbesondere im Straßenverkehr und in Fußgängerzonen schützen. Durch die Erinnerung des Smartphones soll die Aufmerksamkeit der Nutzer auf andere Passanten, Autos und Co. gelenkt werden. Denn die permanente Nutzung des Geräts, führt zu einer Reduktion der Aufmerksamkeit. Zudem geht die Unfallprävalenz mit einer erhöhten Nutzungsfrequenz des Handys während des Gehens einher.

Wer kann die „Kopf hoch“-Funktion nutzen?

Bisher gibt es das neue Feature ausschließlich in der Google Pixel-Reihe. Um von der Funktion profitieren zu können, muss zunächst eine Berechtigung im Menüpunkt „Körperliche Aktivitäten“ erteilt werden. Diese Berechtigung erlaubt es Apps beispielsweise die Schrittzahl oder andere körperliche Aktivitäten des Smartphone-Nutzers zu erfassen. Mit dem nächsten Android-Update auf das Betriebssystem Android 12 oder Android S, wird das Feature vermutlich auch für andere Smartphone-User verfügbar sein.

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