Mit Kreditkarte – Neue Regelung beim Online-Shopping

Mit Kreditkarte - Neue Regelung beim Online-Shopping

Eigentlich sind die neuen Regelungen beim Online-Shopping nach den EU-Regeln „Payment Service Directive“, kurz PSD2, bereits seit dem 14. September 2019 Pflicht. Bislang gewährte die Finanzaufsicht Bafin jedoch eine Schonfrist. Ab heute muss nun auch jeder online Bezahlvorgang unter 150 Euro mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt werden. Kunden, die beispielsweise mit ihrer Kreditkarte beim Online-Shopping bezahlen möchten, müssen künftig also auf zwei voneinander unabhängige Wege nachweise, dass sie wirklich der rechtmäßige Inhaber der entsprechenden Kreditkarte sind.

Was steckt hinter den neuen, strengen Richtlinien?

Das starke Authentifizierungsverfahren soll den Missbrauch beim online bezahlen deutlich einschränken. Aus diesem Grund werden in Zukunft zusätzliche Sicherheitsmerkmale abgefragt, bevor ein Bezahlvorgang abgeschlossen werden kann. Die EU fordert hierbei die Abfrage von zwei von drei Merkmalen. Hierbei wird zwischen folgenden Merkmalen differenziert:

  • Wissen: PIN oder Passwort
  • Besitz: TAN-Generator, Smartphone, Kreditkarte
  • Inhärenz/Biometrie: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung

Seit heute müssen demnach zwei dieser drei Merkmale abgefragt werden, um Online-Käufe sicherer zu machen.

Weshalb gilt das starke Authentifizierungsverfahren erst jetzt?

Einige Händler hatten Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Zwei-Faktoren-Authentifizierung, weshalb die Bafin zunächst einen Aufschub bis Ende 2020 gewährte. Später legte sich die Finanzaufsicht dann auf ein Stufenmodell fest. Dieses sah vor, dass seit dem 15. Januar dieses Jahres Zahlungen ab 250 Euro durch zwei unabhängige Faktoren freigegeben werden müssen. Ab 150 Euro muss seit dem 15. Februar dieses Jahres eine entsprechende Authentifizierung durchgeführt werden. Seit heute gelten die strengen Richtlinien in vollem Umfang und damit auch für Zahlungen unter 150 Euro.

Welche Sicherheitsfaktoren können zum Einsatz kommen?

Da es bei der Kreditkarte besonders einfach ist, die Nummer sowie die Prüfziffer auszuspionieren, sind künftig zum Beispiel die Transaktionsnummer, kurz TAN, sowie ein Passwort notwendig, um mit der Kreditkarte online bezahlen zu können. Generell können die Sicherheitsfaktoren, die zum Einsatz kommen, von Bank zu Bank variieren. Möglich sind:

  • der Kauf über eine spezielle App per Eingabe einer Geheimnummer
  • der Kauf über eine App durch das Abfotografieren eines Strichcodes
  • die Verwendung einer einmalig einsetzbaren TAN-Nummer, die per SMS versendet wird
  • die Freigabe eines Kaufes durch das biometrische Fingerabdruck-Verfahren
  • die Freigabe eines Kaufes durch die biometrische Gesichtserkennung

Nicht immer ist die starke Authentifizierung notwendig

Kauft ein Kunde häufig in einem Online-Shop ein, ist es den Banken möglich, darauf zu verzichten, die Bezahlung jedes Mal mit zwei Faktoren freigeben zu lassen. Die Banken können eine sogenannte Whitelist erstellen. Die dort eingetragenen Händler werden als vertrauenswürdig eingestuft.

„Wenn Kunden die Kreditkartenzahlung zu kompliziert wird, könnten sie künftig verstärkt auf andere Zahlarten ausweichen“, weiß Handelsverband Deutschland-Experte Ulrich Binnebößel.

Daher können die Banken bei Käufen unter 30 Euro auch selbst entscheiden, ob das starke Authentifzierungs-Verfahren durchgeführt werden muss.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]

Kartellrechts-Verstoß – Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Kartellrechts-Verstoß

Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Der Meta-Konzern wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen eines Kartellrechts-Verstoßes verurteilt. Das marktbeherrschende Unternehmen darf Webseiten nicht ohne Angabe von Gründen sperren. Geklagt hatte ein Düsseldorfer Verein, weil seine Facebook-Seite gesperrt wurde. […]

Realme 14 Pro+ - das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Realme 14 Pro+

Das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Das Realme 14 Pro+ gehört zu den Top-Smartphones der Mittelklasse. Denn technisch liegt es auf Augenhöhe mit den Flaggschiffen der großen Hersteller und bietet starke Leistung und ein gutes Kamerasystem. Aktuell ist das Handy bereits für weniger als 400 Euro erhältlich. […]

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0 - Deutschlands digitaler Weg

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0

Deutschlands digitaler Weg

Die EUDI-Wallet ist das Herzstück der neuen EU-Verordnung eIDAS 2.0 und soll Bürgern eine sichere, grenzüberschreitende digitale Identität ermöglichen. Deutschland übernimmt dabei eine Schlüsselrolle und testet im Rahmen von Pilotprojekten den Einsatz der digitalen Brieftasche in Alltagsszenarien. Ziel ist eine vertrauenswürdige, transparente und datensichere digitale Infrastruktur für ganz Europa. […]

Führerschein als App – das müssen Autofahrer dazu wissen

Führerschein als App

Das müssen Autofahrer dazu wissen

Der digitale Führerschein wurde bereits vor Jahren angekündigt. Jetzt steht er endlich zur Verfügung. Autofahrer können das Dokument in digitaler Form in einer App hinterlegen, was für viele sicherlich praktisch ist. Allerdings kann nicht jeder auf die digitale Alternative zurückgreifen. […]