Sorge vor Datenmissbrauch – E-Rezept-Rollout durch Veto gestoppt

Sorge vor Datenmissbrauch – E-Rezept-Rollout durch Veto gestoppt

Das E-Rezept soll in Zukunft die rosafarbenen Zettel ablösen, die Arztpraxen ausstellen und Patienten in Apotheken einlösen. Geplant ist eine Digitalisierung der rund 500 Millionen Rezepte, die jedes Jahr in Deutschland ausgestellt werden. Das E-Rezept-Rollout startete erst vor wenigen Wochen – wurde jetzt allerdings durch das Veto des Bundesdatenschutzbeauftragten gestoppt.

Was steckt hinter dem digitalen Rezept?

Die Einführung des digitalen Rezepts wurde bereits am 20. Oktober 2020 mit Inkrafttreten des „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz-PDSG) beschlossen. Ärzte sollen ihren Patienten künftig die Rezepte in elektronischer Form bereitstellen. Hierdurch soll nicht nur Papier eingespart, sondern auch die Sicherheit und der Komfort für die Patienten gesteigert werden. Denn durch die E-Rezepte entfallen mögliche Übertragungsfehler und Prozesse werden beschleunigt, wodurch sowohl Wege als auch Zeit eingespart werden können. Insbesondere für pflegebedürftige Personen oder solche, die in einer strukturschwachen Region leben, ergeben sich weitere Vorteile. Ebenso profitieren berufstätige und immobile Personen von der schnellen und unkomplizierten Rezept-Einlösung. Denn durch das digitale Rezept fällt die Abgabe vor Ort oder die Einsendung per Post vollständig weg.

Wie kann ein E-Rezept eingelöst werden?

Genau wie ein herkömmliches Rezept enthält das E-Rezept die Signatur eines Arztes – und darüber hinaus einen QR-Code. Mit dem QR-Code kann das digitale Rezept über die App verwaltet und in einer Apotheke nach Wahl eingelöst werden. Die Realität zeigt allerdings, dass die spezielle App bisher von nur wenigen genutzt wird. Denn für die Nutzung der App ist sowohl eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte als auch eine Versicherten-PIN notwendig. Die PIN erhält der Patient von seiner Krankenkasse. Eine Einlösung des digitalen Rezepts ist jedoch nicht nur über die App möglich, Arztpraxen können den QR-Code auch ausgedruckt in Papierform aushändigen. Bisher wird diese Variante des digitalen Rezepts vermehrt genutzt. Da hierdurch allerdings wiederum Papierkram anfällt, war geplant, dass bis Mitte nächsten Jahres auch die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ausreicht, um ein Rezept einzulösen, ohne, dass eine PIN eingegeben werden muss. Das Rollout des E-Rezepts ist am 1. September dieses Jahres in insgesamt 250 Arztpraxen in Deutschland gestartet. Seit diesem Tag sind Apotheken flächendeckend in ganz Deutschland dazu in der Lage, die E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Für die Übermittlung des digitalen Rezepts wird die Telematikinfrastruktur, kurz TI, genutzt. Diese ist ein sicheres Informations- und Kommunikationsnetzwerk im Gesundheitswesen, das von Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren genutzt wird, um sich miteinander zu verbinden. Hierdurch sind eine schnellere Kommunikation und eine bessere Versorgung möglich. In Zukunft sollen auch Leistungen wie Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Doch nun gibt es bereits mit dem E-Rezept Probleme.

Weshalb hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Veto eingelegt?

In der Theorie klingt die Einführung des E-Rezepts ausschließlich positiv. Dass sich die Praxis schwieriger gestaltet, zeigt sich spätestens jetzt, nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kleber Nein zu der geplanten Umsetzungsvariante gesagt hat. Denn er sieht in der geplanten Umsetzungsvariante einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Er lehnt den Einsatz der eGK ohne die Eingabe einer PIN ab. Ulrich Kleber hält die geplante Datenverarbeitung für ein hohes Risiko für die Patienten und für nicht sicher genug. Die unabhängige Datenschutzbehörde wirft den Kassenärztlichen Vereinigungen und Apotheken vor, das bestehende Problem nicht anzuerkennen. Nach Auffassung des BfDI sind die Patienten die Leidtragenden: „Es ist alles da, überprüft und könnte sofort eingesetzt werden, wenn beispielsweise Krankenkassen endlich ihre Versicherten mit der PIN zur eGK versorgen würden. […] Unzureichend gesicherten Lösungen werden wir auch weiter eine datenschutzrechtliche Absage erteilen“.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert, dass vorhandene sichere und bequeme Authentisierungsmittel zum Standard werden. Hierzu zählt die PIN für die Gesundheitskarte.

„Ich erwarte von allen Beteiligten, dass bis zum Sommer 2023 eine sichere Lösung für das Abholen von E-Rezepten durch Stecken der eGK zur Verfügung steht. […] Schließlich stehen alle Möglichkeiten der Einrichtung von E-Rezepten […] weiter uneingeschränkt zur Verfügung. Neue Funktionalitäten müssen aber Standardanforderungen an IT-Sicherheit erfüllen und dürfen nicht dem unberechtigten Zugriff auf den gesamten Bestand der E-Rezepte Tür und Tor öffnen“, resümiert Prof. Ulrich Kelber.

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