Drohung mit negativer Bewertung – Gastwirte werden per E-Mail erpresst

Drohung mit negativer Bewertung – Gastwirte werden per E-Mail erpresst

Aktuell werden vermehrt Gastronomen, vermehrt Restaurantbesitzer per E-Mail erpresst. Die Absender drohen mit einer Rufschädigung der Betriebe, durch automatisierte schlechte Bewertungen wird kein hoher Bitcoin-Betrag bezahlt. Sowohl das Landeskriminalamt Niedersachsen als auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband warnen vor der Erpresser-Welle.

Wie läuft die Erpressung per Mail ab?

Die Erpresserschreiben werden per Mail an Restaurantbesitzer und Gastrobetriebe verschickt. Als Absender werden hierfür „Ukrainen Cyber Force“ oder „Business Army“ mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen verwendet, die Betreffzeile lautet in vielen Fällen „Das Ende von Restaurant [Name des Betriebs]“.  Obwohl das Vorgehen nicht neu ist, häufen sich derzeit entsprechende Erpresserschreiben gegen Gaststätten. In dem Schreiben versuchen die Absender die Opfer unter Druck zu setzen und Existenzängste hervorzurufen. Das soll die betroffenen Restaurantbesitzer dazu bringen, den geforderten Geldbetrag unüberlegt zu überweisen. In der Erpressung wird hierzu unter anderem mit dem Gesundheitsamt, Social-Media-Kampagnen und schlechten Google-Bewertungen gedroht. Einige Auszüge aus einer solchen Mail lauten wie folgt:

„[…] Wir beide wissen der Erfolg im Gastro Bereich steht und fällt mit dem ruf eines Unternehmens […]. Du hast bis zum 02.12.2023 zeit auf unseren Forderung einzugehen Solltest du dies nicht tun wird unsere Armee von Bots den ruf von Restaurant komplett kaputt machen […]. Wir Werden Dafür sorgen das Deine Bewertung bei Google in den Keller geht, wir werden auf Sozial Media eine campaign starten, wir werden verreiten das wir uns in Restaurant eine Lebensmittel Vergiftung zugezogen haben […] zu zahlen sind die 1 500€ in Bitcoin […] es ist alles so eingestellt das am 02.12 alles automatisch passiert, das einzige was du tun kannst um es zu verhindert ist zu bezahlen […].“

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat inzwischen mitgeteilt, dass auch nach Ablauf der Frist in diesem konkreten Fall bislang keine Hinweise auf schlechte Rezensionen aufgetaucht sind.

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Die angeschriebenen Restaurantbesitzer sollten in keinem Fall auf die Erpressung eingehen: „Lassen Sie sich von einer Drohung mit einer unberechtigten negativen Bewertung nicht einschüchtern […]. Gehen Sie nicht auf Forderungen ein – denn es ist nicht gesagt, dass die Erpressung aufhört“, betont Patrick Schlüse, Polizeisprecher der Hamburger Polizei. Sowohl das Landeskriminalamt Niedersachsen als auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, kurz DEHOGA, raten dringend dazu, eine Anzeige zu erstatten. Zusätzlich kann Google informiert werden. Bisher sind noch keine Fälle bekannt, in denen nach Überschreitung der Deadline vermehrt negative Bewertungen aufgetaucht sind. Doch sollte dies tatsächlich Wirklichkeit werden, stehen den betroffenen Gastronomen ggf. zivilrechtliche Ansprüche zu. Dafür können sich Restaurantbesitzer direkt an die zuständigen DEHOGA-Geschäftsstellen wenden. Aus diesem Grund sollte der wirtschaftliche Schaden unbedingt dokumentiert werden. Auch von den negativen Bewertungen sowie der Mail sollten Screenshots angefertigt werden. Nachdem ein Erpresserschreiben per Mail eingegangen ist, sollten die Empfänger die Bewertungen auf den gängigen Portalen genau im Blick behalten. Immer wieder sind gefälschte Bewertungen von Lokalen, Hotels und Co. ein Thema, mit welchem sich sogar Gerichte beschäftigen müssen.

Wie groß ist der Einfluss von Online-Bewertungen?

Die Bewertungen von anderen Kunden auf gängigen Plattformen werden von vielen Menschen genutzt, um zu entscheiden, ob ein Restaurant besucht wird. Denn schließlich ist dies eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand zu erfahren, ob sich der Besuch lohnt. Viele potenzielle Kunden stufen die Rezensionen im Netz als zuverlässig und vertrauenswürdig ein. Wer einen Gastrobetrieb bisher nicht selbst besucht hat, entscheidet daher oftmals anhand der Erfahrung anderer Gäste. Die Vorteile der Online-Bewertungen liegen dabei klar auf der Hand: Es geht schnell und das Risiko enttäuscht zu werden wird reduziert. Positive Rezensionen können daher dazu führen, dass mehr Besucher in das Restaurant kommen. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden stattdessen abschrecken. Der Einfluss von entsprechenden Erfahrungsberichten im Netz sollte daher nicht unterschätzt werden, denn er kann einen starken Einfluss auf den Umsatz eines Betriebs haben.

1 Kommentar

  1. da stellt sich doch langsam aber sicher die Frage, wo denn nun die anonymous-bagage ist, die doch laut eigenen Veröffentlichungen die Cyberverbrecher wie hier diese Gastronomieerpressungen stoppt und verhindert. das wäre angebracht. wenn anonymous so gut ist, dann hätten anonymous schon längst das Phishingproblem und Cybererpressungsproblem aus der Welt geschafft. außerdem glaube ich überhaupt nicht daß die Gastronomie die Steuern und Lieferungen und Gastzahlungen in Bitcoin buchen.
    außerdem denke ich sowieso schon seit vielen Jahren daß anonymous ein Algorithmus ist und nicht von Menschen geführt wird. 10101010010110. vielleicht denke ich das gar nicht so falsch. denn alles hat einen Kopf also Anfang, auch anonymous. und da partout kein Mensch gefunden wird, der als Kopf infrage käme, kann es nur ein Algorithmus im System sein, der die Realisierung der Pläne durchführt, ohne von Verfolgungsbehörden und/oder -gruppierungen entdeckt zu werden.

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