„Das wird groß“ – eBay Kleinanzeigen wird am 16. Mai zu Kleinanzeigen

„Das wird groß" – eBay Kleinanzeigen wird am 16. Mai zu Kleinanzeigen

Bereits vor zwei Jahren kaufte die norwegische Kleinanzeigen-Plattform Adevinta das Portal eBay Kleinanzeigen von eBay für 9,2 Milliarden Dollar. Nachdem im letzten Jahr ein neuer Name und ein neues Logo angekündigt wurden, steht jetzt fest: ab dem 16. Mai dieses Jahres wird die Marke geändert.

Was ändert sich ab dem 16. Mai 2023?

Schon beim Verkauf der Kleinanzeigen-Plattform war klar, dass das Wort „eBay“ noch höchsten drei Jahre im Namen des Online-Portals genutzt werden darf. In wenigen Tagen ist es so weit und der Name ändert sich von eBay Kleinanzeigen zu Kleinanzeigen mit der Domain Kleinanzeigen.de. Die beliebte Plattform, die nach eigenen Angaben monatlich bis zu 36 Millionen Menschen mit Anzeigen erreicht, erhält jedoch nicht nur den neuen, kürzeren Namen, sondern auch ein völlig neues Design. Das neue Logo ist schlicht und in Grüntönen gehalten. Unter dem Slogan „Das wird groß“ soll die Marke Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit symbolisieren. Eine weitere Neuerung ist außerdem die Einführung eines Dark-Mode in der dazugehörigen App. Für die Nutzer soll sich jedoch ansonsten nichts ändern.

Müssen sich Nutzer neu registrieren?

Auf der Website wird darüber informiert, dass weder eine neue Registrierung noch ein erneutes Herunterladen der App notwendig ist. Alle Anmeldedaten bleiben auch nach dem Markenwechsel gültig. Zudem bleiben sämtliche Einstellungen und Daten in den Accounts gleich. Die Kleinanzeigen-Plattform kann auch unter neuem Namen und Design weiterhin wie bisher kostenfrei genutzt werden. Das Unternehmen informiert obendrein darüber, dass sämtliche Nachrichten, Bewertungen, Anzeigen und gebuchte Zusatzoptionen erhalten bleiben. Auch die Daten bei der Funktion „Sicher bezahlen“ – eine Bezahlfunktion mit Käufer- und Verkäuferschutz, bleiben gültig.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]