Neues Gesetz – Das ändert sich für private Verkäufer auf eBay & Co.

Neues Gesetz – das ändert sich für private Verkäufer auf eBay & Co.

Das Inkrafttreten des sogenannten Plattformen-Steuertransparenzgesetzes, kurz PStTG, bringt für private Verkäufer auf Internetplattformen einige Veränderungen. Die Besteuerung der Einkünfte aus solchen Verkäufen stellte für die Finanzbehörden bisher eine enorme Herausforderung dar. Jetzt gibt es eine Meldepflicht für die Plattformbetreiber an das Bundeszentralamt für Steuern.

Welche Änderungen bringt das neue Gesetz?

Mit der Einführung des PStTG, wurde die EU-Richtlinie 2021/514 in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie sieht vor, dass auch private Verkäufer auf Plattformen wie eBay, Vinted, Facebook Marketplace, Airbnb und Co. ihre Verkäufe an das Finanzamt melden müssen. Denn das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber entsprechender Plattformen neben gewerblichen nun auch die privaten Geschäfte an die Finanzbehörde zu melden. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf bereits im November letzten Jahres zugestimmt – zwischen Weihnachten und Neujahr wurde das Plattform-Steuertransparenzgesetz dann vom Bundesrat offiziell verabschiedet. Betroffen von der Meldepflicht sind insbesondere Plattformen, die Fahrdienstvermittlungen, den Verkauf von Waren oder die Kurzzeitvermietung von privatem Wohnraum anbieten. Aber auch alle anderen Plattformen, auf denen Privatpersonen Dienstleistungen oder Waren gegen ein Entgelt anbieten, sind von der Meldepflicht an das Bundeszentralamt für Steuern betroffen.

Müssen alle Verkäufe gemeldet werden?

Verkauft ein privater Verkäufer mehr als 30 Artikel innerhalb eines Jahres, müssen diese privaten Geschäfte dem Finanzamt gemeldet werden. Eine Meldepflicht besteht zudem dann, wenn mit den privaten Verkäufen mehr als 2 000 Euro in einem Jahr erwirtschaftet werden. Diese Grenzwerte gelten für den privaten Verkäufer, jeweils pro Plattform. Nicht gemeldet werden müssen Produkte des täglichen Lebens, hierzu zählen unter anderem Fahrräder oder Möbel. Übersteigt ein privater Verkäufer die Grenzwerte, müssen eBay und Co. dies dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Postanschrift, müssen hierbei auch die Steueridentifikationsnummer sowie alle relevanten Transaktionen, Verkaufserlöse und anfallenden Gebühren übermittelt werden. Dies muss jeweils bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres erfolgen. Die Behörde prüft dann die Steuererklärung der privaten Verkäufer. Durch das PStTG soll die Verifizierung der Angaben von unbekannten Steuerfällen sowie Auskunftseinholung von den Plattformbetreibern, insbesondere im Ausland, erleichtert werden. Da die Regelungen länderübergreifend innerhalb der EU-Staaten gelten, ist ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten vorgesehen.

Worauf müssen private Verkäufer jetzt achten?

Wer entsprechende Internetportale wie eBay, Airbnb, Vinted und Co. nutzt, sollte ab jetzt genau Buch über sämtliche Verkäufe führen. Denn bis zum 31. Dezember 2024 müssen die Betreiber die Informationen der privaten Verkäufe im Jahr 2023 an die Finanzbehörde übermitteln. Bei einem Verkauf sollten das Datum sowie Belege für den Einkaufs- und Verkaufspreis aufbewahrt werden. Dokumentiert werden sollte zudem die Höhe des Gewinns oder Verlusts durch den Verkauf. Da die an die Behörde übermittelten Informationen über private Verkäufe auf Internetplattformen auch für die Jobcenter interessant sein dürfte, ist davon auszugehen, dass diese künftig ebenfalls einen Zugriff auf die Übermittlungen haben. Die Freigrenze für entsprechende Verkäufe liegt bei weniger als 600 Euro im Jahr.

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