Sixth Generation – Weg für den Mobilfunkstandard der Zukunft geebnet

Sixth Generation – Weg für den Mobilfunkstandard der Zukunft geebnet

Während das 5G-Netz bislang nicht flächendeckend ausgebaut ist, ist die Industriebranche bereits einen Schritt weiter und denkt über die nachfolgende Netzgeneration 6G nach. Die Internationale Fernmeldeunion, kurz ITU, veröffentlichte jetzt den Rahmen für die Entwicklung von Standards und Technologien für die Sixth Generation.

Was steckt hinter dem Mobilfunkstandard 6G?

Aktuell findet in Dubai die Weltfunkkonferenz statt. Hier wurden die Details des 6G-Rahmens vorgestellt, auf die sich die Regulierungsbehörden geeinigt haben. Diese Einigung ist eine essenzielle Wegmarke hin zum Mobilfunkstandard der Zukunft, der theoretisch Datenraten bis zu 200 Gigabit pro Sekunde ermöglichen soll. Neben einem bis zu hundertfach höheren Datendurchsatz, soll die Sixth Generation unter anderem auch eine wesentlich geringere Latenz (0,1 – 1 Millisekunde) sowie ein intelligentes Netz, das seine Kapazitäten selbst verwalten kann, ermöglichen. Die eigene Überwachung der 6G-Funkinfrastruktur soll dank KI durch autonomes Management möglich sein. Das Netz soll außerdem dazu in der Lage sein, sich selbst zu optimieren und zu reparieren. Künstliche Intelligenz soll darüber hinaus in der künftigen Netzgeneration die Luftschnittstelle wesentlich verbessern. Ein wesentlicher Faktor in der sechsten Mobilfunkgeneration spielt außerdem die Nachhaltigkeit, denn 6G soll

„[…] möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben und Ressourcen effizient nutzen, indem der Stromverbrauch minimiert, Energie effizient genutzt und Treibhausgasemissionen reduziert werden“, heißt es im 6G-Rahmen.

Was soll die Sixth Generation ermöglichen?

Eine entscheidende Rolle soll 6G unter anderem im Gesundheitswesen spielen. Durch die extrem geringe Latenz sind zahlreiche Anwendungsfälle in Echtzeitkommunikation möglich. So können in Zukunft unter anderem Vitaldaten wie die Atemfrequenz oder der Blutdruck sowohl in Echtzeit übertragen als auch verarbeitet werden. 6G soll zudem eine ganz neue Kommunikationsinfrastruktur ermöglichen, beispielsweise durch die Vernetzung medizinischer Geräte und Krankenwagen. Zusätzlich sind Gesundheitsdienste wie die telemedizinische Fernunterstützung, eine interaktive Fernüberwachung sowie die Erleichterung der Durchführbarkeit von klinischen Online-Studien im Fokus. Grundsätzlich soll es durch die Netzgeneration möglich sein, endlich die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu schließen. Das Forschungsprojekt „6G Health“, an dem insgesamt 19 Partner unter der Leitung von Vodafone teilnehmen, arbeitet bereits jetzt an der Entwicklung von 6G-Komponenten für Medizintechnikanwendungen der Zukunft. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Welche Geschwindigkeiten sollen mit 6G möglich sein?

Der Nachfolger von 5G soll noch einmal um den Faktor 100 schneller sein. Während mit der fünften Generation pro Gerät eine maximale Datenrate von 20 Gbit pro Sekunde erreicht wird, soll 6G Datenraten von 50, 100 und sogar 200 Gbit pro Sekunde ermöglichen. Im alltäglichen Gebrauch sollen den Nutzern statt der 100 Mbit pro Sekunde mit 5G, Datenraten zwischen 300 und 500 Mbit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Damit der Mobilfunkstandard flächendeckend ausgebaut werden kann, sollen hierfür auch niedrige Frequenzbereiche genutzt werden. Insgesamt soll die Sixth Generation eine sehr breite Palette von Frequenzbändern nutzen – nämlich von unter 1 GHz bis über 100 GHz. Die Latenz soll dabei nur 1 Millisekunde betragen. Sowohl das Kabelnetz als auch das Glasfasernetz dürften dann weder für Privatpersonen noch für Kleinunternehmen noch eine Rolle spielen. Doch bis das 6G-Netz flächendeckend ausgebaut ist, wird noch viel Zeit vergehen. Denn aktuell ist eine kommerzielle Einführung der Mobilfunkgeneration nicht vor dem Jahr 2030 geplant.

1 Kommentar

  1. also mit warp10 durch’s Universum. da kann es schnell passieren daß man am Zielort(-planet) vorbeischießt und nicht mehr landen kann. da hilft auch kein Arzt mehr. es ist wie mit dem G-seitenRank-algorithmus. der ist längst geknackt und wird längst von jedem Informatiker umgesetzt in eigene Algorithmen. immer mehr, immer schneller, immer ziellos. das ist der G-sR-algorithmus. das ähnelt der Inflationspreisspirale. ich bekam durch Zufall gezeigt, wie der G-sRank-algorithmus wahrscheinlich aufgebaut ist von den Erfindern PB (wie PaderBorn). eine 1 mit zig Nullen, also ohne Ende, ohne Ergebnis. faktisch nur – sozusagen – mit einem Prompt ¶ das Ende eines Codes zu erkennen, wann der nächste Code beginnt. dieser G-sRank-algorithmus funktioniert quasi so daß ANSTATT nach jeder Rechnung ein korrektes istzeichen (=) zu programmieren, um ein End-Ergebnis sehen zu können, ersatzweise ein schrägstrichzeichen (/) programmiert wurde. faktisch anstatt 10 : 2 = 5, diese Rechnung so programmiert wurde (wird?), 10 : 2 / 5. das ergibt dann im Schriftzug keine Summe, sondern angehängt die nächste Rechnungs-Variante, die in Worten dann so „berechnet“ wurde, 10 durch 5 geteilt durch 2. ich habe mir von diesem algorithmus mit / ein Screenshot angefertigt, um den Beweis zu besitzen. denn es handelte sich um meine Pi-Rechnung, die, als ich diese in ein Poster einfügte mit korrektem =zeichen, vom System dieser Poster creator app unlöschbar in /ergebniszeichen umgeschrieben wurde. und genauso chaotisch-überheblich stelle ich mir die Fehlerhaftigkeit mit 6G vor. also ich möchte nie auf einem Planet leben müssen, wo alles nur aus Edelmetallen und Geschwindigkeit besteht – auch die Nahrung und Kleidung. und wo nirgends Eßbares angebaut werden kann, außer eben 6G-Geschwindigkeit des Mobilfunks. da können sich diese Unersättlichen ja auch gleich in den nächsten Sonnensturm stürzen und vergehen. Sonnenstürme können aus rot ein grün in einer Signalanlage ändern – das las ich erst heute. na dann: machen Sie sich aus (noch nicht mal überall) 5G Ihr 6G. ich denke daß ich nicht zu diesen 6G-Nutzern gehören kann.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]