Verbot von Zero-Rating – Ab April fallen auch bestehende Verträge weg

Verbot von Zero-Rating – ab April fallen auch bestehende Verträge weg

Zero-Rating-Angebote wie der „Vodafone Pass“ oder „StreamOn“ der Telekom ermöglichen Kunden die Nutzung bestimmter Online-Dienste ohne, dass hierfür etwas vom monatlichen Datenvolumen abgezogen wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hierin bereits seit Langem einen Verstoß gegen die Netzneutralität – der Europäische Gerichtshof hat dies 2021 bestätigt. Während bisher eine Übergangslösung galt, fallen zum April dieses Jahres nun auch bestehende Verträge weg.

Was versteht man unter Zero-Rating-Tarifen?

Zero-Rating-Angebote werden auch als „Nulltarif“-Optionen bezeichnet. Es handelt sich um bestimmte Online-Dienste, die von Kunden der Mobilfunkanbieter ohne den Verbrauch von Datenvolumen genutzt werden können. Meist sind es Streamingdienste für Musik oder Videos. In Deutschland gab es bisher den „Vodafone Pass“. Kunden mit Red- und Young-Tarifen des Mobilfunkanbieters konnten kostenlos den Social-, Music-, Chat- oder Videopass auswählen. Für den entsprechenden Dienst wurde dann nichts vom vertraglich festgelegten monatlichen Datenvolumen verbraucht. Bei der Deutschen Telekom konnten Kunden mit „StreamOn“ unbegrenzt und kostenlos Musik und Videos streamen. Auch hier wurde das monatliche Datenvolumen nicht angerührt. Laut vzbv haben Anbieter, die solche „Nulltarif“-Optionen anbieten, eine bessere Marktposition inne.

Weshalb wurde Zero-Rating jetzt verboten?

Der vzbv kämpft bereits seit Jahren für ein Verbot der „Nulltarif“-Optionen. Der Grund hierfür ist eine Verletzung der Netzneutralität und damit ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass aller Datenverkehr gleichbehandelt werden muss. Bereits seit Ende 2016 gilt in der Europäischen Union eine Verordnung zur Absicherung der Netzneutralität. Durch Zero-Rating-Angebote würden sowohl die Auswahlmöglichkeiten als auch die Rechte der Verbraucher beeinträchtigt werden. Der reichte Klage gegen Vodafone ein – diese landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof. Der EuGH stufte die „Nulltarif“-Optionen in drei bedeutsamen Entscheidungen am 02. September 2021 als unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs ein. Damit steht fest, dass Zero-Rating gegen geltendes EU-Recht verstößt. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten des vzbv, untersagte die Bundesnetzagentur im April vergangenen Jahres die Vermarktung der entsprechenden Tarife. Seit diesem Zeitpunkt dürfen „Nulltarif“-Optionen nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bestandskunden durften die Angebote bisher auch weiterhin nutzen. Damit ist bald Schluss, denn die Mobilfunkanbieter müssen die betroffenen Verträge bis Ende März 2023 umstellen. Ab dann dürfen die Zero-Rating-Optionen nicht mehr aktiv sein.

Welche Auswirkungen hat das Verbot auf die Kunden?

Sowohl Vodafone als auch die Telekom müssen ihre Verträge nun umstellen. Auf den ersten Blick scheint das Verbot der Zero-Rating-Angebote Nachteile für Kunden mit sich zubringen. Doch sowohl die Verbraucherzentrale als auch der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sehen darin mittel- und langfristig sogar einen Vorteil für die Verbraucher:

„Wir erwarten, dass die Anbieter, indessen Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.“

Denn durch die „Nulltarif“-Angebote war das Datenvolumen bisher stärker begrenzt. Die Telekom hat bereits auf die Entscheidung reagiert und bietet seinen Kunden, die aktuell noch einen aktiven „StreamOn“-Tarif verwenden, einmalig eine kostenlose Flatrate für unbegrenztes Datenvolumen für 90 Tage an. Betroffene Kunden können dieses Angebot zwischen dem 1. April und dem 31. Mai dieses Jahres in Anspruch nehmen – anschließend verfällt es. Vodafone hat sich hingegen für einen anderen Weg entschieden und stockt sein Datenvolumen dauerhaft auf. Wie hoch die kostenlose Aufstockung ausfallen wird, ist bislang nicht bekannt. Der Mobilfunkanbieter will bis zum 31. März jedoch weitere Details hierzu bekannt geben.

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