Cyberkriminalität – TÜV warnt vor Gefahr durch smarte Fitnessgeräte

Smartwatch

Dass Smartphones und Computer durch Antiviren-Programme und regelmäßige Sicherheitsupdates geschützt werden müssen, ist den meisten bekannt. Doch auch smarte Fitnessgeräte wie Smartwatches und intelligente Körperwaagen können ein Einfallstor für Kriminelle darstellen. Der TÜV weist aktuell auf diese Gefahr hin.

Wofür kommen smarte Fitnessgeräte zum Einsatz?

Insbesondere zum Jahresanfang nehmen sich viele Personen vor, im neuen Jahr vermehrt auf ihre Gesundheit, Ernährung und Fitness zu achten. Im heutigen digitalen Zeitalter wird hierfür regelmäßig auf smarte Hilfe zurückgegriffen. Fitness-Apps, intelligente Körperwaagen und andere smarte Wearables und Sportgeräte helfen nicht nur dabei, die Trainingserfolge besser zu verfolgen, sondern steigern bei vielen Nutzern auch die Motivation. Viele der Geräte ermöglichen es zudem, verschiedenste Vitalwerte zu erfassen, Schritte zu zählen, den Schlaf zu erfassen und die eigenen Ziele genau im Blick zu behalten. Mit den smarten Helfern können zudem individuelle Trainings- und Ernährungspläne erstellt werden. All diese Funktionen erleichtern das Training.

Welche Gefahr geht von den Trainingshelfern aus?

So hilfreich und motivierend die smarten Wearables und Geräte auch sein können, so leicht können sie von Cyberkriminellen genutzt werden, um Schaden anzurichten. Daher sollten Verbraucher die Gefahren, die mit den smarten Helfern einhergehen, genau kennen. Denn auch hier sollten die Sicherheitsmaßnahmen hochgehalten werden.

„Da smarte Fitnessgeräte häufig mit dem Internet verbunden oder persönliche Bewegungs- und Gesundheitsdaten dort speichern, lohnt es sich, auch die Cybersicherheit in den Blick zu nehmen“, betont Marc Fliehe, Fachbereichsleiter für Digitalisierung und Bildung beim TÜV-Verband.

Um beim Training zu unterstützen, kommen verschiedene Sensoren zum Einsatz, die sich beispielsweise in Kopfhörern, Armbändern oder Kleidung befinden können. Diese sammeln die individuellen Standort- und Personendaten und schicken sie anschließend an zugehörige Apps auf dem Smartphone. Hierfür ist auch eine Speicherung der Daten notwendig. Cyberkriminelle können diese sensiblen Daten missbrauchen, um finanzielle Schäden anzurichten. Aber auch eine Erpressung durch die Drohung einer Veröffentlichung der Daten ist denkbar. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass die smarten Fitnesstracker das Einfallstor für Hacker sind, um die Kontrolle über sämtliche vernetzte Geräte zu übernehmen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 65 Prozent der Deutschen Angst vor einem entsprechenden Missbrauch ihrer persönlichen Daten oder der Verletzung des Datenschutzes durch die privat genutzten Smart-Home-Geräte haben.

Wie können sich Nutzer der smarten Fitnessgeräte schützen?

Der TÜV-Verband rät dazu, sich bereits vor dem Kauf eines solchen intelligenten Geräts genau zu informieren. Bereits im Vorfeld können Verbraucher mögliche Risiken erkennen. Es gilt etwa darauf zu achten, welche Sensoren von dem smarten Fitnessgerät eingesetzt werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, welche Daten gespeichert besondere, mit wem diese sensiblen Daten geteilt werden. Wer sich für eine intelligente Körperwaage, Smartwatch oder Ähnliches interessiert, sollte daher unbedingt darauf achten, dass das Gerät von einem seriösen Hersteller stammt. Ein Zeichen dafür ist unter anderem das langfristige Bereitstellen von Sicherheitsupdates. Es gibt außerdem Zertifizierungen, die auf sichere smarte Geräte hinweisen. Eines davon ist das TÜV-Prüfzeichen CyberSecurity Certified (CSC). Da Apps aus unseriösen Quellen bereits Malware enthalten können, sollte auf die Installation solcher Anwendungen vollständig verzichtet werden. Wer sich unsicher ist, ob es sich um eine seriöse App handelt, kann Erfahrungsberichte von anderen Usern zu Hilfe nehmen. Bei allen Fitnesshelfern gilt, die Zugriffsrechte genau zu überprüfen. Wenn die Zustimmung nicht zwingend für die Nutzung notwendig ist, sollte sie abgelehnt werden. Wichtig ist nach Angaben des TÜVs zudem, diese Zugriffsrechte regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Sobald das Gerät nicht im Einsatz ist, empfiehlt der TÜV, die Schnittstelle der Fitnessgeräte zu deaktivieren. Mithilfe eines Passwortmanagers können starke Passwörter für die Anwendungen erstellt werden, was die Sicherheit erhöht. Da die Fitnessgeräte meist mit dem heimischen Netzwerk verbunden sind, sollte auch bei diesem auf ein hohes Sicherheitsmaß geachtet werden.

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