Internet-Auktion bei eBay – Ein Haus für 2,50 Euro

Internet-Auktion bei eBay - Ein Haus für 2,50 Euro

Bei der Internet-Börse eBay haben schon so manche Bieter ein Schnäppchen gemacht. Doch dieses ist wohl kaum zu übertreffen. Eine Frau erhielt den Zuschlag für den Bausatz für ein Eigenheim. Ihr Gebot bei Auktionsende betrug 2,50 €.

Ein Verkäufer hatte den Bausatz mit einem Mindestgebot von 1,- € eingestellt. Die 42-jährige Käuferin hatte mit ihrem Gebot von 2,50 € den Zuschlag erhalten und damit einen Bausatz für ein Einfamilienhaus ersteigert. Der Verkäufer bestreitet jedoch die Gültigkeit der Auktion. Schließlich habe er in der Auktion die Klausel „Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden.“ untergebracht. Außerdem sei er nicht der Eigentümer, sondern nur der Vermittler des Hauses.

Die Käuferin, die den Kaufpreis Auktionsende umgehend an den Verkäufer überwiesen hatte, beauftragte einen Anwalt. Dieser behauptet, die Ausschlussklausel sei ungültig. Nach den eBay-Regeln hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 € festsetzen müssen. Auch der Hinweis, dass der Verkäufer nur der Vermittler sei, sei kein Grund den Kaufvertrag nicht zu erfüllen. Schließlich sei in der Auktion nur zu lesen gewesen „Wir bauen das Haus“. Deshalb sei der Verkäufer nach seiner Ansicht verpflichtet, das Haus tatsächlich für 2,50 € zu bauen. Die Käuferin beantragte gerichtliche Prozesskostenhilfe und wird nun Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, per Internet-Auktion ein Haus zu kaufen, denn das ist nur mit einem Notar möglich. Da es sich in diesem Fall jedoch um einen Bausatz und nicht um eine Immobilie handelt, stehen die Chancen der eBayerin nicht schlecht.

Update 04.11.2004

Vor dem Landgericht Kaiserslautern haben sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Danach muss der Anbieter des Hauses der Bieterin 3000 Euro zahlen.

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