Urteil des Bundesverfassungsgericht – Handy darf nicht ohne Anordnung beschlagnahmt werden

Urteil des Bundesverfassungsgericht - Handy darf nicht ohne Anordnung beschlagnahmt werden

Die Polizei verdächtigte einen Mann, mit einer Serie von Einbrüchen und Autodiebstählen in Verbindung zu stehen. Die Ordnungshüter durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten sein Handy, um die gespeicherten Daten auszuwerten. Ein richterlicher Beschluss, der bei „Gefahr in Verzug„ durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft hätte ersetzt werden können, lag dafür nicht vor. Nachdem in dem Handy und der SIM-Karte keine Daten gefunden wurden, die den Tatverdacht erhärteten, gaben die Polizisten das Mobiltelefon an den Mann zurück. Dieser legte bei dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein und war damit erfolgreich.

Die Polizei habe nicht einmal einen Versuch unternommen, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erhalten. Auch sei eine Beschlagnahmung und Auswertung des Mobiltelefons nur möglich, wenn Verdacht auf eine „Straftat von erheblicher Bedeutung„, wie Mord, Totschlag, Raub, Menschenhandel oder gefährliche Körperverletzung, vorliege. Die Maßnahmen der Polizei seien unverhältnismäßig gewesen und hätten das Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes des Mannes verletzt. Die auf dem Mobiltelefon und der SIM-Karte gespeicherten Daten seien von dem Fernmeldegeheimnis gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes gegen die Einsicht durch die Polizei geschützt. Ohne einen richterlichen Beschluss oder mindestens die Anordnung der Staatsanwaltschaft hätte weder die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht noch sein Handy beschlagnahmt werden dürfen, entschied das Verfassungsgericht. (AZ: 2 BvR 308/04)

Update von 02.03.2006

Urteil des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG korrigiert Entscheidung aus eigenem Hause

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Handy
Überwachen und Abhören von Handys
Handykauf – Ratgeber

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]