Böse Falle – Gewinnspiel entpuppt sich als überteuertes Zeitschriftenabonnement

Böse Falle - Gewinnspiel entpuppt sich als überteuertes Zeitschriftenabonnement

Seit Wochen schreiben entrüstete User Beiträge in Foren und auch die Medien beschäftigen sich mit dem Fall. Das Thema ist ein altbekannter, vielleicht nicht mit blütenweißer Weste bekleideter Geschäftsmann und seine Methoden. In Zusammenhang mit ihm und anderen, die ihn umgeben, stößt man auf Firmennamen wie bonus.net, quizionaer.de, AdvoBilling und TV Winner. Letzteres ist ein Unternehmen, das sogar in der Sat.1-Sendung Akte05 zu unrühmlicher Bekanntheit kam und auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich inzwischen mit dem Geschäftsgebaren dieser Unternehmen.

Für die meisten Geschädigten fing es mit einem PopUp oder einem Banner an, das in großen und seriösen Internet-Portalen ihre Aufmerksamkeit erregte. Die Chance auf einen Kleinwagen namens Smart wurde dort versprochen und für die Teilnahme an dem Gewinnspiel persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer gefordert. Den Hinweis, dass sich der Teilnehmer ebenfalls zu der Abnahme eines Probeheftes der Zeitschrift TV Winner mit entsprechendem Abonnement verpflichtet, findet sich erst nach der Eingabe im Kleingedruckten. Über den Zeitraum von einem Jahr soll der so gewonnene Kunde nun die monatlich erscheinende Fernsehzeitschrift TV Winner erhalten, und zwar für fünf Euro je Ausgabe, zahlbar für ein Jahr im Voraus. Zusätzlich gibt der Teilnehmer das Einverständnis zu der weiteren Nutzung seiner Daten. Das ist für die meisten User jedoch nicht klar erkennbar und auch wenn der Vorgang abgebrochen wurde, wurden die Betroffenen als Neukunden begrüßt, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Kundenhotline des Zeitschriftenverlags zu 12 Cent je Minute sei „ständig belegt„ und Briefe, Faxe sowie E-Mails würden nicht beantwortet, beschweren sich viele Geschädigte.

Tatsächlich, so erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg, komme es auf diese Weise nicht zu einem Vertragsabschluss. Also können die Zahlungsaufforderungen von TV Winner und dem Inkassounternehmen AdvoBilling getrost ignoriert werden. Um seine Forderung durchzusetzen, müsse das Unternehmen den Vertragsschluss beweisen, das sei jedoch unmöglich. Geschädigte berichten, zwar erst Rechnungen, dann Mahnungen, danach Inkassoschreiben und Post von einem Anwalt erhalten zu haben, ein gerichtlicher Mahnbescheid sei jedoch ausgeblieben. Die Verbraucherzentrale rät den Geschädigten, stur zu bleiben und nichts zu zahlen. Wegen des Wechsels der TV Winner-Firmensitzes von Hamburg nach Berlin wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Hamburg an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Gegen den Inhaber der Internet-Firmen laufen seit Monaten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs. Allein im Zusammenhang mit dem Rabattclub bonus.net ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Anfang des letzten Jahres in mehr als 700 Fällen. Der Geschäftsmann selbst befindet sich angeblich mit seiner Freundin auf einer Weltreise. Geschädigte können ihre Anzeige an die Amtsanwaltschaft Berlin richten.

Weitere Informationen

Sicherheit im Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]