i-Kids – Das Handy für Kinder verrät seine Position

i-Kids Handy

Ob Kinder unter einer bestimmten Altersgrenze bereits ein Handy besitzen sollten, ist eine Frage, die Gemüter erhitzt. Dieses Handy jedoch kann mehr als die anderen und ist deshalb auch für sehr junge Kinder empfehlenswert. Die Björn Steiger Stiftung stellte vor wenigen Tagen das Handy i-Kids vor. Das Mobiltelefon wurde speziell für Kinder entwickelt, wiegt nur 62 Gramm und ist ganz anders als ein normales Handy. Es erlaubt dem Kind ein gewisses Maß an Selbstständigkeit, den Eltern aber gleichzeitig Kontrolle über ihren Sprössling. Selbstverständlich können mit dem Gerät Anrufe angenommen und sogar SMS empfangen werden. Das Handy besitzt jedoch nur einige Tasten, von denen vier ausgehenden Telefonaten dienen. Sie können vorab mit Rufnummern belegt werden, sodass das Kind nur eine Taste drücken muss, um einen der vorprogrammierten Gesprächspartner anzurufen. Eine fünfte Taste dient als sogenannten Paniktaste. Durch einen Druck auf diese Taste werden nacheinander die vier programmierten Rufnummern angerufen. Nimmt dort keiner ab, wird der Anruf an die Service-Zentrale der Björn Steiger Stiftung weitergeleitet. Für den zusätzlichen Spaß der Kinder sorgen einige auf dem Handy installierte Spiele.

Die Eltern können durch i-Kids mit ihrem Kind in Verbindung bleiben, obwohl es alleine unterwegs ist. Und sie können immer herausfinden, wo ihr Kind ist. Das Handy kann nämlich per GPS geortet werden. Innerhalb weniger Sekunden erfahren die Eltern so, wo sich das Handy gerade befindet. Das funktioniert auch, wenn das i-Kids Handy ausgeschaltet ist vorausgesetzt, der Akku versorgt das Gerät noch mit Strom. Die Abfrage des Standortes kann über das Internet oder per WAP erfolgen. Sollte das i-Kids mangels Funkverbindung keine Daten übermitteln, können die letzten bekannten Positionen aufgerufen werden. Und die Eltern können sich informieren lassen, wenn ihr Kind mit dem Handy einen vorher von ihnen definierten Bereich verlässt. Wenn Eltern also nicht einfach nur ein Handy sondern ein kindgerechtes mit Ortungsmöglichkeit verschenken möchten, können sie i-Kids zusammen mit dem Nutzungsrecht für die Ortungszentrale bei der Björn Steiger Stiftung Service GmbH bestellen. In Verbindung mit bestimmten Verträgen gibt es das Handy gratis hinzu. Es ist in zwei Farbkombinationen erhältlich.

Für den Nachwuchs sind spezielle Handytarife für Kinder zu empfehlen. Reguläre Handyverträge bieten eine unbegrenzte Nutzung von Telefonie, mobilem Internet und SMS an und eignen sich somit nicht für Kinder und Jugendliche.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]