Urteil – Böse Worte über die Verwandtschaft auf eigener Homepage

Urteil - Böse Worte über die Verwandtschaft auf eigener Homepage

Die liebe Verwandtschaft, sie ist manchem sogar eine komplette Webseite wert. Wer jedoch keine gute Meinung über seine Verwandten hat, sollte diese nicht auf der Internet-Seite veröffentlichen, sondern lieber weiterhin an feucht-fröhlichen Familienabenden zur Sprache bringen. Denn das Landgericht Heilbronn hat ein Urteil gefällt, in dem es um ein Familienunternehmen, dessen Vermögen und Streitigkeiten zwischen den Familienangehörigen ging.

Ein bekanntes Familienunternehmen hat offensichtlich Probleme mit dem Familienfrieden. Der heute 87-jährige Gründer und sein Sohn streiten sich bereits seit längerem recht heftig mit der Tochter bzw. Schwester. Die fühlte sich zu Unrecht aus dem millionenschweren Geschäft gedrängt und hatte ihrem Ärger auf ihrer Homepage auf recht eigenwillige Art Luft gemacht. Dort machte sie Witze und veröffentlichte Karikaturen, die recht eindeutig ihren Vater und ihren Bruder imitierten. Sie veröffentlichte den juristischen Briefwechsel und verwendete Tiernamen.

Die Betroffenen fühlten sich beleidigt und in ihrer Ehre verletzt. Sie wollten erreichen, dass die fast 60-jährige ihre Homepage aus dem Internet entfernt. Es habe sich aufgrund der Inhalte dieser Webseite bereits die Klatschpresse an sie gewandt und zudem seien einige Äußerungen unwahr. Manche Passagen habe sie mittlerweile entfernt, jedoch erst nach Eingang des Anwaltsschreibens und es sei zu vermuten, dass sie eine Verunglimpfung ihres Vaters und ihres Bruders zukünftig nicht unterlassen werde.

Alles sei wahr, behauptete die Frau. Auf der Webseite seien nur Tatsachenberichte zu finden die beschrieben, was sie erlebt habe. Sie sei aus ihrer Unterwürfigkeit den Männern gegenüber ausgebrochen und habe lediglich von ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit Gebrauch gemacht. Mit den Tiernamen und Karikaturen habe sie keinen direkten Bezug zu den Familienangehörigen herstellen wollen.

Die Richter sprachen den Klägern einen Anspruch auf Unterlassung zu. Die Frau müsse diese offensichtlichen Beleidigungen ihres Vaters und ihres Bruders unterlassen und habe die Unterlagen des vorangegangenen Rechtsstreits von der Webseite zu entfernen. Sie habe kein berechtigtes Interesse an der Verbreitung dieser Unterlagen und es bestehe auch kein öffentliches Interesse an den familieninternen Geschehnissen. Familienangehörige öffentlich in dem Internet zu verhöhnen ist somit nicht erlaubt. Denn auch die eigene Webseite ist kein rechtsfreier Raum.

(Landgericht Heilbronn, Aktz.: 6 O 55/07 Hg vom 05. Juli 2007, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)

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