Geänderte Vertragsbedingungen bei Alice DSL – Nicht in jedem Fall ohne Einrichtungsgebühr

Geänderte Vertragsbedingungen bei Alice DSL - Nicht in jedem Fall ohne Einrichtungsgebühr

Die meisten DSL Anbieter verpflichten ihre Kunden zu einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Einer der wenigen Anbieter, der bisher auf solch eine Klausel in den Vertragsbedingungen verzichtet hat, war das Hamburger Unternehmen Alice. Alice bietet ihre DSL-Anschlüsse mit einer Vertragslaufzeit von nur 4 Wochen an. Kunden haben also die Möglichkeit ihren Alice-Anschluss theoretisch bereits nach einem Monat wieder zu kündigen. Das ist ein Pluspunkt in der Flexibilität und für Kunden, die nur wenige Wochen an einem Ort verweilen.

Berichten zufolge haben bisher nicht wenige Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Vielleicht ist das der Grund dafür, warum Alice Neukunden nun nicht mehr in jedem Fall die Einrichtungsgebühr schenkt. Alice-Neukunden erhalten auch weiterhin einen Vertrag ohne eine Mindestlaufzeit. Jedoch entfällt die einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 59,90 € im Rahmen der Dauerpreisaktion ab heute nur noch, wenn der Besteller mindestens 24 Monate Alice-Kunde bleibt. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird dem Kunden der Einrichtungspreis nachträglich berechnet. Das ist sicherlich ein gutes Argument, um wechselfreudige Kunden länger zu halten. Aus der Sicht des Anbieters ist diese Maßnahme verständlich, denn die Installation eines Neuanschlusses kostet den Anbieter Geld und Mühe.

Von dieser neuen Regelung ausgenommen sind die Alice-Bestandskunden. Auch wird in extremen Situationen, wie im Todesfall des Kunden, bei schweren qualitativen Problemen an dem Kundenanschluss und bei einem Umzug des Kunden in ein nicht von Alice versorgtes Gebiet auf die Gebühr verzichtet.

Update vom 09.07.2008

Der Anbieter teilte heute mit, dass diese Regelung nicht in Kraft treten wird. Für Alice DSL wird also weiterhin keine Einrichtungsgebühr fällig, unabhängig davon, wie lange der Kunde bei dem Unternehmen Kunde bleibt. Diese Regelung ist vorerst bis zum 30.09.2008 befristet.

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