Handyfernsehen per DVB-H – Das vorläufig gescheiterte Projekt

Handyfernsehen per DVB-H - Das vorläufig gescheiterte Projekt

In einigen Ländern gehört es zum Alltag, in Deutschland ist es ein Sorgenkind, das Handy-TV. Bereits vor etwa zwei Jahren hatten die Landesmedienanstalten den Betrieb des DVB-H nicht an die vier interessierten Mobilfunknetzbetreiber, sondern an das Konsortium Mobile 3.0 vergeben, das aus einigen großen Medienkonzernen hervorgegangen war. DVB-H sollte auch in Deutschland der Standard für das mobile Fernsehen mit dem Handy werden (telespiegel-News vom 17.03.2008), sah sich aber diversen anderen Techniken gegenüber.

Zwar technisch nicht so geeignet, dafür aber schon jetzt nahezu flächendeckend und kostenlos verfügbar ist DVB-T. Bei der DVB-T Technik können heute schon Smartphones über eine zusätzliche Antenne das TV-Signal empfangen. Die Übertragungstechnik bietet deshalb ebenfalls Vorteile und wurde von einigen neu erschienen Handys unterstützt. (telespiegel-News vom 30.05.2006) Wirklich durchgesetzt hat sich das Handy-TV aber nicht (telespiegel-News vom 18.02.2008) und dass auch der Start eines auf DVB-H basierenden Angebots zumindest vorerst gescheitert ist, erklärte offiziell die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK). Die ZAK setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern, den Direktoren und Präsidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen.

Das aktuelle Versuchsprojekt DVB-H sehe die Kommission als beendet an, teilte sie mit. Das Konsortium Mobile 3.0 habe das Gesamtkonzept nicht umgesetzt und auch keine Verträge über den Netzbetrieb oder mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen können. Zudem habe das Konsortium deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen als inzwischen unzureichend einschätzt. Auch der eventuelle Einstieg neuer Investoren würde an der Gesamtsituation nicht verbessern. Aus diesen Gründen werde der Pilotversuch beendet.

Bis Ende Oktober erwarte die Kommission die DVB-H Lizenz zurück, teilte sie mit. Sollte die Lizenz nicht zurück gegeben werden, müsse ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden. Die Rückgabe der Lizenzen solle möglichst schnell erfolgen, damit der Weg frei für einen möglichen Neustart von DVB-H unter veränderten Rahmenbedingungen und gemäss den veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen sei. „Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, um gemeinsam mit den Marktteilnehmern den Schatz DVB-H doch noch zu heben„, sagte der Vorsitzende der Kommission, Thomas Langheinrich.

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