Urteil – Urheberrechtsverletzung bei Verbreitung eines Gedichts

Urteil - Urheberrechtsverletzung bei Verbreitung eines Gedichts

Computer und das Internet haben den Alltag und auch das gesellschaftliche Leben vieler Menschen verändert. Insbesondere jüngere Leute ersetzen beispielsweise ihr Tagebuch durch einen Weblog (Blog) und die Kontaktaufnahme in Diskotheken und Bars durch einen Chat. Die Menschen treffen sich online und verbringen dort oft mehr Zeit als noch vor wenigen Jahren vor dem Fernseher. Sie unterhalten sich, informieren sich und tauschen Gedanken aus. Doch das Internet ist schnelllebig. Und es kommt nicht selten vor, dass die veröffentlichten Gedanken von einem anderen verwendet werden.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken wurde von der Verfasserin eines Gedichts bemüht, die ihren Gedichttext auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte. Der Text konnte ohne weiteres von der Seite elektronisch kopiert werden und tatsächlich tauchte er mehrfach in Nutzerprofilen auf einem von Jugendlichen frequentierten Internetportal auf.

Die Verfasserin des Gedichts verlangte von der Betreiberin des Portals die Entfernung ihres Gedichts aus den Profilen der Nutzer. Die schrieb ihre Nutzer am folgenden Tag per Email an, bat eindringlich um Entfernung des Gedichts, kontrollierte die Nutzerprofile, mahnte die übrigen Nutzer noch einmal an und entfernte schließlich administratorisch das letzte Gedicht aus dem Nutzerprofil.

Damit, so urteilten die Richter, habe die Betreiberin des Online-Portals der in diesem Fall ohnehin geringfügigen Verletzung des Urheberrechts Genüge getan. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen eventueller zukünftiger Veröffentlichungen ihres Gedichts könne die Verfasserin von der Webseiten-Betreiberin nicht erwarten. Auch Abmahnkosten wurden ihr nicht erstattet.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktz.: 1 W 232/07-49 vom 29.10.2007

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