Wie das Handy und ist auch der Computer mit Internetzugang für viele Deutsche bereits nahezu selbstverständlich. Kommunizieren, shoppen, spielen, die meisten Freizeitaktivitäten können auch über das Internet und somit bequem vom Schreibtisch aus erledigt werden. Doch den regelmäßigen Gang zum `Lottoladen´ wird das Internet zukünftig nicht mehr ersparen können. Die Glücksspiele in dem Internet sind nämlich seit dem 01. Januar dieses Jahres verboten.
Seit rund einem Jahr gilt der Glücksspielstaatsvertrag. Nachdem die Übergangsfrist von einem Jahr am 01. Januar 2009 verstrichen war, gilt nun in ganz Deutschland das in dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV Paragraf 4 Abs. 4) festgeschriebene Internet-Spielverbot. Noch bis zum 31. Dezember 2008 durften die Betreiber ihre Glücksspiele in dem Internet anbieten, seit dem Jahreswechsel jedoch nicht mehr. Auf bereits laufende Spiele aus dem letzten Jahr und daraus resultierende Gewinne wirkt sich das Verbot selbstverständlich nicht aus. Der Glücksspielstaatsvertrag soll die Glücksspielsucht verhindern und dem Jugend- und Spielerschutz dienen.
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