Falle MMS-Ankündigung – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Falle MMS-Ankündigung

Am wirkungsvollsten sind die Fallen der Abzocker, wenn sie die Verbraucher in alltäglichen Situationen überrumpeln. Eine solche Situation entsteht beispielsweise, wenn ein Handy-Nutzer darauf hingewiesen wird, dass ihm eine Bildmitteilung nicht zugestellt werden konnte. Die meisten neuen Handys müssen nämlich von ihren Besitzern zunächst für den Empfang von MMS konfiguriert werden. Ist das noch nicht geschehen, versendet der Mobilfunkanbieter eine Mitteilung an seinen Kunden. Die informiert den Kunden darüber, dass ihm eine MMS geschickt wurde, diese nicht auf das Handy zugestellt werden konnte und auf welcher Internetadresse sie statt dessen aufgerufen werden kann.

Diese Vorgehensweise imitiert derzeit die polnische Mobile Gateway Poland, teilt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit. Handynutzer bekommen eine SMS-Mitteilung, dass ihnen eine MMS-Bildmitteilung nicht habe zugestellt werden können. Um sie zu erhalten, solle der Nutzer auf die Nachricht antworten. Mobilfunkkunden, die darin einen Hinweis ihres Mobilfunkanbieters vermuten und deshalb antworten, erhalten eine SMS mit dem Hinweis, dass sie nun eine kostenpflichtige Sex-SMS-Flatrate gebucht hätten.

Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, die Rechnung der Mobile Gateway Poland (Telefondienstleister und Betreiber der Internetseite sexsmsflat.com) nicht zu begleichen und sich auch von den folgenden Mahnungen einer Inkasso-Firma nicht beeindrucken zu lassen. Statt dessen sollten sie das der Ansicht der Verbraucherzentralen nach nicht zustande gekommene Vertragsverhältnis widerrufen und die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) informieren.

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