Kann teuer werden – Anruf aus der Hosentasche

Hosentaschen-Anrufe - Butt Call

Es kann jeden treffen. Das Handy steckt in einer engen Jackentasche oder gar in der Hosentasche. Irgendwie drückt der Stoff auf die Tasten, eine Nummer wird gewählt. Manchmal die Wahlwiederholung, manchmal die erste Rufnummer im Adressbuch, oft aber eine Ziffernfolge wie zum Beispiel 1 11 11 oder 3 33 66. Bei einem solchen versehentlichen Verbindungsaufbau spricht man vom „Butt Call„ oder Anruf aus der Hosentasche.

Einfache Nummern sind gut gemeinter Service oder Abzocke

Das Problem für den Handybesitzer: Diese Anrufe erfolgen nicht nur unbemerkt, sondern hinter solchen Nummern verbergen sich häufig teure Sonderrufnummern, für die horrende Gebühren wie zum Beispiel 1,99 Euro pro Minute anfallen. Die Betreiber solcher Nummern verdienen mit dem Angebot hinter dieser Rufnummer Geld. Die Angebote hinter diesen Nummern drehen sich häufig um Erotik oder Astrologie. Sie spekulieren aber zum Teil bewusst auf versehentliche Anrufe und reservieren sich daher solche Servicenummern.

Andere Betreiber bieten ihren Kunden damit eine leicht zu merkende Servicenummer. Ein Beispiel ist der ADAC, der unter 22 22 22 aus allen Handynetzen zu üblichen Telefonosten erreichbar ist. Allein diese Nummer wird jedes Jahr millionenfach versehentlich „aus der Hosentasche„ angewählt.

Hosentaschen-Anruf treibt Rechnung in die Höhe

Der Handybesitzer hat ein echtes Problem. Zwar hat das Handy „selbstständig„ und in der Regel ohne Wissen des Nutzers die Nummer angewählt, aber die Gebühren fallen dennoch an und werden entweder vom Guthabenkonto abgezogen oder aber in Rechnung gestellt. Schnell summieren sich solche Anrufe auf 50, 100 oder mehr Euro. Denn ein unbeabsichtigter Hosentaschenanruf wird selten schnell wieder beendet.

Recht haben und Recht bekommen

Bemerkt der Kunde, dass ein Teil der Rechnungsgebühren durch einen Anruf aus der Hosentasche verursacht wurde, kann er Widerspruch gegen die Rechnung einlegen. Denn grundsätzlich gilt nach Rechtslage: Der Kunde muss nur zahlen, wenn er willentlich einen Vertrag eingegangen ist. Ein sich darauf berufender Widerspruch muss an den Mobilfunkanbieter und an den Betreiber der teuren Servicenummer gerichtet werden. Einige Unternehmen werden aus Kulanz den Rechnungsposten stornieren.

Doch das ist in der Regel nicht das Geschäftsziel der Betreiber der Servicenummern. Zum einen werden die Betreiber in vielen Fällen eine Stornierung verweigern und sogar Zahlungsaufforderungen und ggf. ein Inkasso schicken, was ggf. sogar zu Schufa-Einträgen führen kann. Zum anderen müsste der Handynutzer im Extremfall vor Gericht belegen, dass er den Anruf nicht wissentlich tätigte. Die Beweislast liegt bei ihm und ist in den meisten Fällen trotz berechtigter Verärgerung kaum schlüssig zu erbringen. Daher gilt: Obwohl der Handynutzer grundsätzlich im Recht ist, heißt dies nicht, dass er im Einzelfall auch Recht bekommt. Verbraucherschützer empfehlen daher, gegen die Rechnung Widerspruch einzulegen, einem Gerichtsverfahren aber aus dem Weg zu gehen.

Schutz vor einem Anruf aus der Hosentasche

Um sich vor einem Anruf aus der Hosentasche (Butt Call) zu schützen, hat der Handynutzer mehrere Möglichkeiten. Ganz wichtig ist es, die Tastensperre zu aktivieren, bevor das Handy aus der Hand gelegt wird. Das verhindert die meisten versehentlichen Anrufe. Ebenfalls sollten Apps überprüft werden, denn einige hebeln beim Aktivieren die Tastensperre aus und geben die Rufnummernwahl wieder frei. Ein weiterer Tipp: Oft wird nicht eine zufällige Nummer gewählt, sondern die erste Nummer im Telefonbuch. Wer unter dem Namen AAA die eigene Handynummer einträgt, verhindert so, dass die oberste Nummer im Adressbuch gebührenpflichtig angerufen werden kann – Anrufe auf die eigene Nummer sind gebührenfrei. Schließlich hat der Handynutzer die Möglichkeit, beim Mobilfunkanbieter teure Servicenummern generell sperren zu lassen. Das ist der effektivste Schutz vor Kosten durch einen Hosentaschen-Anrufe.

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