Urteil – Schadensersatz bei unmöglicher Lieferung wegen mehrfach verkaufter Ware

Urteil zu Schadenersatz bei nicht erfolgter Lieferung

In einer Internetauktion kaufte der spätere Kläger von dem Beklagten einen Posten Hosen. Die 10.000 als neuwertig beworbene Hosen wechselten für 20.050,55 € den Besitzer. Nach dem Kauf wollte der Käufer telefonisch einen Termin zur Abholung der Ware vereinbaren. Dabei wurde ihm erklärt, die Hosen stünden nicht mehr zur Verfügung, weil sie anderweitig verkauft worden seien. Sein Bruder habe die Ware ohne sein Wissen veräußert, erklärte der Verkäufer später. Sie sei wegen eines Wasserschadens nicht unerheblich beeinträchtigt gewesen. Der Käufer verlangte rund 10.000,- € Schadensersatz. Er habe die Hosen wiederverkaufen wollen und für den Posten 30.000,- € bekommen können. Das bestätigte ein Zeuge, der angab, schon öfter große Posten von dem Kläger gekauft und auch in diesem Fall wieder hatte kaufen wollen.

Das Landgericht Coburg gab der Klage in vollem Umfang statt und sprach dem Kläger Schadensersatz zu. Der Verkäufer hafte für die Unmöglichkeit der Lieferung, erklärte es. Er müsse seinen Geschäftsbetrieb so organisieren, dass er Ware, die er veräußere, auch liefern könne. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass der Beklagte entsprechende Vorkehrungen getroffen habe.

Landgericht Coburg, Aktz. 14 O 298/12 Urteil vom 17.09.2012

Weitere Informationen

Gerichtsurteile eBay

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]