1+1 – ab sofort IP-TV mit Entertain

1&1  IP-TV, Entertain

1+1 bietet ab sofort allen DSL-Kunden optional IP-TV. Möglich ist dies durch eine Kooperation mit der Telekom. Diese stellt dem Anbieter ein technisches Paket auf Basis des eigenen Entertain-Angebots zur Verfügung. Es fehlen lediglich die Sky-Programme sowie die Telekom-Sender. Noch nicht bekannt ist bisher, ob 1+1 eigene zusätzliche Angebote einspeisen wird.

Das ist Voraussetzung für Internet-Fernsehen bei 1und1

Um in den Genuss des Internet-Fernsehens zu kommen, müssen Kunden eine DSL-Doppelflat bei 1+1 haben. Die Hürden sind allerdings hoch, denn die Mindestbandbreite beträgt 50 MBit/s. Die beiden möglichen Tarife sind die Doppelflat 50.000 für monatlich 29,99 Euro (nach 24 Monaten 39,99 Euro) und die Doppelflat 100.000 für monatlich 34,99 Euro (nach 24 Monaten 44,99 Euro). Diese Bandbreite steht nicht in allen Regionen zur Verfügung. Allerdings werden zukünftig mehr und mehr Regionen vom Breitbandausbau durch neue Leitungen oder Vectoring profitieren, sodass immer mehr Kunden die Angebote buchen können.

Das enthält das Angebot

Das IP-Fernsehen trägt die Bezeichnung „Entertain powered by Telekom„ und ist für den Zusatzbetrag von 5 Euro pro Monat buchbar. Enthalten sind über 100 Programme, HD-Sender sowie Funktionen wie Time-Shift, EPG (elektronischer Programm-Guide) sowie der Zugang zur Videothek. Zusätzlich können Kunden gegen Aufpreis bis zu sechs Genre-Pakete wählen. Beim Komplettbuchen aller Pakete fallen 19,99 Euro im Monat an. Abweichend zum Telekom-Angebot erhalten die Kunden als Hardware den IP-TV Media-Center mit 500 GB Festplattenspeicher für 4,99 Euro im Monat.

DSL-Wechselprämie sichern

Neukunden können von einer attraktiven Wechselprämie profitieren. Wer zu 1+1 wechselt, erhält beim Buchen einer DSL-Doppelflat mit 50 MBit/s bzw. 100 MBit/s eine Wechselprämie von 100 Euro gutgeschrieben. Das Angebot gilt bis Ende April 2015. Eine Wechselprämie gilt zu verringerten Beträgen auch für kleinere DSL-Tarife, die jedoch nicht für das IP-TV-Angebot geeignet sind.

Mehr Informationen

1&1 Webseite

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]