Datenschutz – mehr Privatsphäre für Google-Nutzer

Datenschutz – mehr Privatsphäre für Google-Nutzer

Google steht seit Längerem in der Kritik eine Datenkrake zu sein. Vielen Nutzern ist dies trotz immer neuen Meldungen immer noch nicht bewusst. Aber die Details, die jeder Einzelne über sich preisgibt, sind enorm. Google Mail, Android-Konto, YouTube-Accounts, Google-Docs, die Zugriffe per Geo-Lokalisierung, Kartenfunktionen, der Suchverlauf, Anzeigenklicks, nicht zuletzt Google+ und vieles mehr sind nur die Spitze eines Daten-Eisbergs. Seit gestern ist alles etwas anders. Denn Google bietet den Nutzern nun im Kontobereich den überarbeiteten Punkt Datenschutz. Dort lassen sich viele Details individuell einstellen.

Privatsphäre bei Google: Das können Nutzer ändern

Im Prinzip sind die meisten Einstellungsmöglichkeiten nichts Neues. Sie sind vom Konzern überwiegend nur übersichtlich zusammengefasst. Nutzer können nun per Klick auf „Mein Konto„ oder direkt nach der Anmeldung auf „Datenschutz„ die entsprechende Auflistung erreichen. Dort finden sich viele kleine Einstellungsbereiche, mit denen sich Nutzer ein Stück Privatsphäre zurückgeben können. Zurückgeben, weil Google standardmäßig sehr viele Dinge über den angemeldeten (und unangemeldeten) Nutzer weiß. So finden sich dort beispielsweise Interessen, die nie abgefragt, sondern aus dem Suchverhalten hochgerechnet wurden. Es finden sich aber auch Kartenmarkierungen, die den Standort der z. B. letzten 30 Tage anzeigen, sofern der Nutzer nicht der GEO-Lokalisierung seines Android-Smartphones widersprochen hat oder nicht angemeldet war.

Auf diesen Seiten werden einige Nutzer vermutlich eine gewisse Begeisterung verspüren, was sie dort alles finden können. In Wahrheit ist es ein Zeugnis einer feinmaschigen Aktivitätenüberwachung durch Google-Dienste. Relativ ungeschoren kommen nur die Nutzer weg, die Google schon immer in möglichst vielen Details eingeschränkt haben. Aber auch hier können Überraschungen zu finden sein.

Empfehlung: Möglichst viele Funktionen deaktivieren!

Es ist daher grundsätzlich allen Nutzern zu empfehlen, möglichst viele Funktionen zu deaktivieren. Diese sollten auf ein erforderliches Minimum beschränkt werden. Schließlich geht es Google nichts an, welche Hobbys jemand hat, wer wo wann gewesen ist oder über welche Handynummer Personen zu finden sind. Wer auch nur ein bisschen auf Privatsphäre achten möchte, ändert die aktuellen Einstellungen. Das gilt auch für Menschen, die nicht möchten, dass ein Konzern mit ihren Daten Geld verdient. Besonders deutlich wird das an den Einstellungsmöglichkeiten zur personalisierten Werbung. Diese bringt Google mehr Geld, da sie interessengesteuert für die Nutzer eingeblendet werden kann. Wer diese – jetzt möglich – abstellen möchte, findet zwar einen entsprechenden Punkt, wird aber sofort über die angeblich schlechten Folgen belehrt: „Die angezeigte Werbung basiert dann nicht auf Ihren Interessen und kann auch in anderen Sprachen erscheinen.„ Die Nutzer haben aber keinen Nachteil, sondern Google kann die Werbung für diesen Nutzer nur nicht mehr so teuer verkaufen.

Ein guter Schritt, aber noch viel Optimierungspotenzial

Die neuen Datenschutzeinstellungen bei Google sind ein Schritt in die richtige Richtung. Für viele Nutzer dürfte es aber bei genauerem Begutachten und mit etwas Abstand erschreckend sein, was der Konzern alles über die Menschen weiß. Nun ist jeder selbst gefragt, die Chance zu nutzen. Dennoch bleibt der unschöne Beigeschmack, dass „anonyme„ Nutzer der Googledienste nach wie vor mit interessenbezogener Werbung und personalisierten Suchergebnissen zu kämpfen haben. Entsprechend werden diese in ein Google-Konto getrieben. Denn nur, wer sich bei seinen Internetaktivitäten anmeldet, kann Google in die Schranken weisen und von neutralen Ergebnissen, neutraler Werbung und von der – von Google vordefinierten – Privatsphäre profitieren.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]