Urheberrecht – Handys und Tablets werden teurer

Urheberrecht Handys und Tablets

Handys und Tablets werden zukünftig wahrscheinlich teurer. Grund ist eine Urheberabgabe, auf die sich der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften geeinigt haben. Für Smartphones und Handys müssen Hersteller zukünftig sowie rückwirkend 6,25 Euro (BITKOM-Mitglieder 5 Euro) und für Tablets 8,75 Euro (BITKOM-Mitglieder 7 Euro) an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Es ist zu erwarten, dass diese Abgaben zumindest zum Großteil auf den Preis aufgeschlagen werden. Besonders im unteren Preissegment – bei günstigen Handys – könnte diese Abgabe für die Kunden deutlich spürbar durchschlagen.

Urheberabgabe – Einigung gilt bis 2018

Die jetzt nach zähen Verhandlungen erzielte Einigung gilt bis 2018. Allerdings auch rückwirkend. Für Smartphones ab 2008 und Tablets ab 2012 müssen die Hersteller Abschläge nachzahlen. BITKOM geht davon aus, dass ab 2015 jedes Jahr rund 170 Millionen Euro für die beiden Geräteklassen fällig werden.

Warum eine Urheberabgabe?

Grund für die Abgabe ist das deutsche Urheberrecht. Dieses sieht vor, dass Urheber wie Musikkomponisten, Journalisten, Schriftsteller, Künstler und zum Teil Mediendesigner von der Vervielfältigung und Nutzung ihrer Werke profitieren sollen. Dieser Ansatz ist bei vielen Menschen umstritten, aber als Förderung von künstlerischen Tätigkeiten politisch gewollt in grundsätzlich sehr sinnvoll. Komponiert ein Musiker beispielsweise ein Gossenhauer, der in jedem Festzelt läuft, soll er von der Aufführung der Musik auch finanziell profitieren. Diese Regelung ist auch deshalb sinnvoll, weil zum Beispiel die aufführenden Kapellen oder DJs ebenfalls durch die Aufführung dieser Musikstücke Geld verdienen, während der Künstler sonst leer ausgehen würde. Ähnliche Beispiele sind Texte, Bilder oder Bücher, die aus dem Internet kopiert und verwendet oder auf Geräten angezeigt und abgespeichert werden.

Die Urheberabgabe wird daher pauschal für alle zur Wiedergabe oder Reproduktion geeigneten Geräte zentral eingesammelt und über komplizierte Verteilungsschlüssel von Gesellschaften wie GEMA, VG-Bild-Kunst und VG Wort (nicht zu verwechseln mit VG Media) an die Urheber ausgezahlt. Maßgeblich ist bei der Geräteabgabe nicht, was wirklich genutzt wird, sondern nur, dass durch die Geräte urheberrechtrelevantes Material nutzbar ist.

Kritik von BITKOM

BITKOM kritisiert die aktuelle Gesetzesgrundlage und fordert eine Abkehr von der Geräteabgabe. Diese sei nicht mehr zeitgemäß und müsste bei jedem neuen digitalen Gerät und jeder neuen Nutzungsart neu verhandelt werden. Die Forderungen sind in einem Papier zusammengefasst.

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