Urheberrecht – Handys und Tablets werden teurer

Urheberrecht Handys und Tablets

Handys und Tablets werden zukünftig wahrscheinlich teurer. Grund ist eine Urheberabgabe, auf die sich der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften geeinigt haben. Für Smartphones und Handys müssen Hersteller zukünftig sowie rückwirkend 6,25 Euro (BITKOM-Mitglieder 5 Euro) und für Tablets 8,75 Euro (BITKOM-Mitglieder 7 Euro) an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Es ist zu erwarten, dass diese Abgaben zumindest zum Großteil auf den Preis aufgeschlagen werden. Besonders im unteren Preissegment – bei günstigen Handys – könnte diese Abgabe für die Kunden deutlich spürbar durchschlagen.

Urheberabgabe – Einigung gilt bis 2018

Die jetzt nach zähen Verhandlungen erzielte Einigung gilt bis 2018. Allerdings auch rückwirkend. Für Smartphones ab 2008 und Tablets ab 2012 müssen die Hersteller Abschläge nachzahlen. BITKOM geht davon aus, dass ab 2015 jedes Jahr rund 170 Millionen Euro für die beiden Geräteklassen fällig werden.

Warum eine Urheberabgabe?

Grund für die Abgabe ist das deutsche Urheberrecht. Dieses sieht vor, dass Urheber wie Musikkomponisten, Journalisten, Schriftsteller, Künstler und zum Teil Mediendesigner von der Vervielfältigung und Nutzung ihrer Werke profitieren sollen. Dieser Ansatz ist bei vielen Menschen umstritten, aber als Förderung von künstlerischen Tätigkeiten politisch gewollt in grundsätzlich sehr sinnvoll. Komponiert ein Musiker beispielsweise ein Gossenhauer, der in jedem Festzelt läuft, soll er von der Aufführung der Musik auch finanziell profitieren. Diese Regelung ist auch deshalb sinnvoll, weil zum Beispiel die aufführenden Kapellen oder DJs ebenfalls durch die Aufführung dieser Musikstücke Geld verdienen, während der Künstler sonst leer ausgehen würde. Ähnliche Beispiele sind Texte, Bilder oder Bücher, die aus dem Internet kopiert und verwendet oder auf Geräten angezeigt und abgespeichert werden.

Die Urheberabgabe wird daher pauschal für alle zur Wiedergabe oder Reproduktion geeigneten Geräte zentral eingesammelt und über komplizierte Verteilungsschlüssel von Gesellschaften wie GEMA, VG-Bild-Kunst und VG Wort (nicht zu verwechseln mit VG Media) an die Urheber ausgezahlt. Maßgeblich ist bei der Geräteabgabe nicht, was wirklich genutzt wird, sondern nur, dass durch die Geräte urheberrechtrelevantes Material nutzbar ist.

Kritik von BITKOM

BITKOM kritisiert die aktuelle Gesetzesgrundlage und fordert eine Abkehr von der Geräteabgabe. Diese sei nicht mehr zeitgemäß und müsste bei jedem neuen digitalen Gerät und jeder neuen Nutzungsart neu verhandelt werden. Die Forderungen sind in einem Papier zusammengefasst.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]