Appgesichert – guter Versicherungsschutz für lau?

Appgesichert - guter Versicherungsschutz für lau

Das Portal Appsichern bietet etwas, was die Versicherungsbranche bisher kaum im Vertragsportfolio hatte: Mini-Versicherungen mit kurzer Laufzeit. Das alles per App und zu kleinen Preisen, die Nutzer direkt per Micropayment mit Diensten wie Paypal oder sofortueberweisung.de begleichen können. Doch wie sinnvoll sind solche Versicherungen?

Das Konzept von Appsichern: Kurzzeitversicherungen

Hinter Appsichern steht ein Startup, das es verstanden hat, die Versicherungsbranche auf seine Seite zu bringen. Entsprechend bieten viele namhafte Versicherer über diese Plattform Kurzzeitversicherungen an. Das Konzept ist dabei simpel: Per App definiert der Nutzer seinen Versicherungsschutz, legt die Laufzeit fest und zahlt direkt den Betrag. Der Vorteil: Der Versicherungsschutz ist sofort gültig und entspricht einer schriftlich abgeschlossenen Police.

Das Angebot der Versicherungen ist hingegen „anders„. Es gibt keine Haftpflichtversicherung, keine Hausratversicherung, sondern Kurzzeitversicherungen. Ein Beispiel: Ein Autobesitzer möchte seinen Pkw an einen Freund verleihen und schließt eine Drittfahrerversicherung ab. Oder Eltern können ihren Kinderwagen versichern. Auch an einen KitaAusflugSchutz ist gedacht.

Kritik: Versicherungen spielen mit Ängsten und sind überflüssig

Verschiedene Verbraucherorganisationen warnen vor solchen Versicherungen. Diese spielten mit den Ängsten der Nutzer. Diese werden dazu animiert, sich vor einem Ausflug, einer Reise oder einem Ereignis noch schnell für wenig Euros zu versichern. Doch über mehrere Tage summieren sich die kleinen Eurobeträge schnell zu stattlichen Summen auf. So rechnet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg in der Neuen Osnabrücker Zeitung vor, wie die GolferSchutz-Versicherung bereits rund die Hälfte der Monatskosten einer regulären Haftpflichtversicherung ausmacht. Genau hier liegt auch der nächste große Kritikpunkt: Viele versicherte Risiken fallen regulär in andere Versicherungen wie Unfall- oder Haftpflicht der jeweiligen Person oder der von Dritten. Damit sind solche Kurzzeitversicherungen nur dann sinnvoll, wenn ausnahmsweise ein Risiko abgedeckt werden soll, für das niemand sonst haftet. Um beim Beispiel des GolferSchutzes zu bleiben: Gerade eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigen und sinnvollen Versicherungen, die die meisten Versicherten ohnehin abgeschlossen haben. Diese überschneidet sich mit dem Versicherungsschutz der GolfSchutz-Versicherung in großen Teilen. Entsprechendes gilt für fast alle Kurzzeitversicherungen. Der genannte KitaAusflugsSchutz deckt beispielsweise solche Risiken ab, die in der eigentlich zuständigen Gesetzlichen Unfallversicherung inklusive sind.

Nutzer sollten als zweimal hinsehen und genau nachrechnen. Häufig ist eine Kurzzeitversicherung mit begrenzter Laufzeit trotz geringer Preise ein vergleichsweise teures Vergnügen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schadensersatzklage – Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Schadensersatzklage

Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Nutzer von Android-Handys können ihr Klagerecht gegen Google für 40 Euro verkaufen. Die Kampagne Privacy Reclaim plant eine Schadensersatzklage gegen den Tech-Riesen. Ob sich der Verkauf des Klagerechts für die Android-User wirklich lohnt, bleibt allerdings fraglich. […]

Telegram ändert Nutzungsbedingungen – künftige Kooperation mit Ermittlern

Telegram ändert Nutzungsbedingungen

Künftige Kooperation mit Ermittlern

Lange Zeit weigerte sich der Messenger-Dienst Telegram, Nutzerdaten an zuständige Ermittlungsbehörden herauszugeben. Nach der Festnahme des CEOs in Frankreich wurden jetzt die Nutzungsbedingungen geändert und die Bereitschaft zur Kooperation mit Behörden angekündigt. […]

Internetstörung und 500 € Inkassoforderung – Verbraucherzentrale deckt kuriosen Fall auf

Internetstörung

o2 entstört nicht und verlangt 500 € Entschädigung

Ein niedersächsischer Verbraucher kämpfte monatelang mit Internetstörungen bei o2, erhielt jedoch widersprüchliche Antworten und am Ende eine Inkassoforderung über 500 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte den Fall klären und die Forderung zurückziehen. Erfahren Sie, wie Betroffene ihre Rechte bei Internetproblemen durchsetzen können. […]

iOS18 ist da – das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 ist da

Das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 kann ab sofort heruntergeladen werden. Die neueste Version des Betriebssystems von Apple bringt viele neue, nützliche Funktionen. Zahlreiche KI-Features werden vorerst allerdings für iPhone-User in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Grund ist der Digital Markets Act der Europäischen Union. […]