Apple – Bundesgerichtshof erklärt Wischtechnik-Patent für nichtig

Apple – Bundesgerichtshof erklärt Wischtechnik-Patent für nichtig

Große Unternehmen haben viele Patente. Das gilt auch und erst recht in der Telekommunikations- und IT-Branche. Apple hat zum Beispiel beim Europäischen Patenamt die Wischtechnik zum Entsperren der Displays eintragen lassen. Das führte zumindest in Deutschland zu einem Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof am 25.08.2015 (X ZR 110/13) vorläufig beendet wurde. Das Urteil: Apple hat das Patent in Deutschland verloren.

Die Technik: Wischen zum Entsperren

Nutzer der Elite-Klasse der Smartphones kennen die Technik: Nach einer gewissen Zeit wird das Display gesperrt. Um das Smartphone wieder nutzen zu können, müssen Nutzer mit dem Finger über das Display wischen. Diese Technik ist komfortabel und von Apple als Patent angemeldet. Nur haben auch andere Unternehmen wie Samsung und Motorola die Technik kopiert.

Hintergrund: immer wieder Streitigkeiten wegen Patenten

Hintergrund ist ein lange andauernder Rechtsstreit zwischen diesen Herstellern und Apple. Dabei versucht Apple gegen die Konkurrenz vorzugehen, um seine bedienerfreundliche Technik zu schützen. Allerdings ist es fraglich, inwieweit diese tatsächlich schützenswert ist.

Der Patenstreit ist allerdings nur einer von vielen. Im Prinzip ist die gesamte Branche eine Schlangengrube, bei der sich jedes Unternehmen versucht, Techniken als Erster zu schützen, um diese als Patent dann vor Gericht durchzusetzen und auf diesem Weg Schadensersatz einzuklagen. Das gilt nicht nur bei Patenten, sondern auch bei Verstößen gegen rechtliche Rahmenbedingungen. Diese weltweit verbreitete Streitkultur führte in diesem Fall dazu, dass zur Wischtechnik weltweit Dutzende von Verfahren laufen. Diese Auseinandersetzungen sind an fast allen Fronten noch nicht abgeschlossen. In Deutschland kam es nun zum höchstrichterlichen Urteil. Vorausgegangen ist hierzulande ein Gegenangriff von Samsung und Motorola, die mit einer Patentnichtigkeitsklage weitere Schadensersatzklagen vorbeugen wollten.

Das Urteil: Wischtechnik zum Entsperren ist nicht schützenswert

Der Bundesgerichtshof hat ein klares Urteil gefällt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass dieses Apple-Patent in Deutschland auf Antrag für nichtig erklärt wird, da es nicht patentfähig sei. In der Begründung hoben die Richter hervor, dass es bei der Wischtechnik um das Bedienen von Elementen, nicht um eine echte technologische Entwicklung gehe. Da diese jedoch Voraussetzung für einen Patentschutz in Deutschland sei, ist das Apple-Patent nichtig.

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