Bundesnetzagentur – 150.000 Euro Bußgeld für Telefonterror

150.000 Euro Bußgeld für Telefonterror

Ein Anruf kommt. Unbekannte oder gar unterdrückte Nummer. Am anderen Ende der Leitung ein windiger Verkäufer von Dingen, die die Welt nicht benötigt. Erst recht nicht der Angerufene. Oder eine Bandansage mit einer angeblichen Gewinnchance. Geht der Angerufene nicht an das Telefon, folgt Telefonterror: Anrufe, bis zum Abwinken. Geht er ran, folgt ein Verkaufsgespräch.

Gegen solche kriminellen Machenschaften können sich die Angerufenen jedoch wehren. Das zeigt ein aktueller Fall, bei dem die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von satten 150.000 Euro verhängt hat. Eine Reihe von Angerufenen hatte sich über unerwünschte Werbeanrufe und aggressive Verkaufsgespräche beschwert. Die Folge: Die Wettbewerbshüter im Telekommunikationsmarkt haben gehandelt und dem betreffenden Unternehmen gezeigt, dass es so nicht geht. Ein Fall, der den Verbrauchern zeigt, dass sie nicht wehrlos sind.

CenturyBiz GmbH nervt Anschlussinhaber und erhält Strafe

Getroffen hat es die Nürnberger CenturyBiz GmbH. Dieses Unternehmen hat sich offenbar durch sein Auftreten am Telefonmarkt gleich in mehreren Punkten ein so hohes Bußgeld „erarbeitet“. Zum einen hatten Mitarbeiter Verbraucher ohne vorherige Genehmigung angerufen. Diese sogenannten Cold Calls sind ein Verstoß gegen das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb (§ 7 und § 20 UWG). Demnach dürfen Unternehmen ausschließlich Personen anrufen, die vorher ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Die CenturyBiz GmbH hatte dabei eine Vielzahl von Angerufenen in einer aggressiven Art und Weise gedrängt, Hundefutter der Eigenmarke „Dinner for Dogs“ zu kaufen. Dabei traten die Mitarbeiter anscheinend auch gegenüber Angerufenen extrem aggressiv auf, die gar keinen Hund halten.

Die Bundesnetzagentur wurde nach einer größeren Anzahl von Beschwerden auf den Fall aufmerksam. Neben den Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb berücksichtigte die Behörde unter anderem auch die Art der Gesprächsführung bei dem Bußgeld. Dessen Höhe von 150.000 Euro ist daher als klares Zeichen zu verstehen, dass die CenturyBiz GmbH deutlich die Grenzen des unternehmerischen Handelns überschritten hatte. Das Unternehmen hat dem Bußgeld widersprochen, sodass die Entscheidung noch nicht endgültig ist.

Telefonterror: Angerufene können sich wehren

Jeder einzelne Angerufene kann sich gegen Telefonterror in jeder Art wehren. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gespräch angenommen wurde. Unerwünschte Anrufe oder das Drängen zu einem Kauf sind verboten. Betroffene können sich an ihre Verbraucherzentrale wenden oder an die Bundesnetzagentur. Diese stellt beispielsweise ein Meldeformular zur Verfügung. Häufen sich Meldungen, kann die Behörde ein Bußgeld verhängen und ggf. sogar die Rufnummer der Kriminellen sperren.

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