Drohnen-Lieferservice – es geht wirklich los!

Drohnen-Lieferservice

Amazon spielt schon seit mehreren Jahren mit den Gedanken und lässt die Öffentlichkeit an Testerfolgen teilhaben: die Paketzustellung per Drohnen. Ähnliches erforscht derzeit auch Google. Nachdem die Entwicklung bei Amazon relativ weit vorangeschritten zu sein scheint, kommt nun von staatlicher Seite in den USA die Vorlage für ein rechtliches „Go!“. Der zuständige Ausschuss im Senat der Vereinigten Staaten hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der die Landschaft der Zustelldienste nachhaltig verändern wird.

US-Senat lässt private Zustelldienste per Drohne zu

Das gesamte Gesetz bezieht sich auf Details im Luftverkehr. Ein Abschnitt ist jedoch interessant für die Vorhaben von Amazon und anderen Unternehmen. Darin wird die Flugsicherungsbehörde in den USA berechtigt, mehr Ausnahmeregelungen für Drohnenflüge zu erlauben und diese auch nachts fliegen zu lassen. Dieser kurze Abschnitt ermöglicht es der Behörde nun, Fluganfragen von privaten Lieferdiensten zu erlauben.

Unterstützt wird dies durch einen angenommenen Änderungsantrag, der explizit Drohnen nennt und ein Lizenzierungsverfahren vorschlägt. Damit bekommen private Zustelldienste per Drohne erstmals eine landesweit geltende Rechtsgrundlage. Entsprechende Fluglizenzen sollen dem Gesetzesvorschlag nach ab 2018 verfügbar sein.

Drohnen: Amazon steht in den Startlöchern

Damit geht es wirklich los: Amazon und andere Anbieter erhalten die rechtlichen Rahmenbedingungen, um einen Lieferservice per Drohne zu realisieren. Läuft dieser erst einmal in den USA werden andere Länder voraussichtlich zügig nachziehen.

Allerdings bedeutet dies, dass es auch neue Sicherheitsanforderungen geben wird. Die bisherigen Regelungen, wie sie beispielsweise in Deutschland existieren, reichen nicht mehr aus. Denn in vielen Ländern sind Drohnenflüge verboten, die ohne direkten Sichtkontakt zwischen Piloten und Drohne stattfinden. Zusätzlich wirft der neue Luftverkehr auch Fragen der Flugsicherungen auf und nicht zuletzt die Themen Datenschutz und Pilotenfähigkeiten.

Für Amazon und die anderen Drohnenzulieferer bedeutet das neue Gesetz aber den Start in eine neue Post-Ära. Zukünftig können Pakete einfach online bestellt werden und kommen dann per Drohne direkt ins Haus. Vor diesem Hintergrund bekommt die Bestrebung Amazons, einen eigenen Lieferservice zu gründen, eine völlig neue Bedeutung. Denn die Zustellung per Drohne wird dann ebenso wie die normale Paketlieferung zum Angebot gehören. Das Gesetz muss zwar noch durch den Senat, öffnet aber das Tor in die Zukunft der Paketzustellung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]