Freifunk-Abmahner – ein Generator, sie zu knechten?

Freifunk-Abmahner - ein Generator

Betreiber eines offenen WLAN oder einer Freifunkeinrichtung haben immer wieder mit der Gefahr einer Abmahnung zu kämpfen. Kommt es zu einem Rechtsverstoß, der auf ihren Anschluss zurückführbar ist, können die Rechteinhaber sie kostenpflichtig abmahnen lassen. Surft beispielsweise ein Mitbewohner über das WLAN und lädt unberechtigt Filme ins Internet, wird der Anschlussinhaber zur Rechenschaft gezogen. Einige Anwaltskanzleien sind inzwischen auf solche Abmahnungen spezialisiert.

Der Förderverein Freie Netze und der Chaos Computer Club haben einen Generator entwickelt, mit dem sich unberechtigt Beschuldigte gegen eine Abmahnung mit einem automatisierten Schreiben zur Wehr setzen können sollen. Es gibt aber viel Kritik.

Der Abmahnbeantworter – so funktioniert das Tool

Die Initiatoren versprechen eine schnelle und freie Hilfe, mit der Abmahnanwälte in die Schranken verwiesen werden sollen. Tatsächlich erhalten Nutzer des Abmahnbeantworters nach Eingabe erforderlicher Daten ein automatisiertes Schreiben, das sie als Antwort auf eine Abmahnung nutzen können. In diesem fordert der Abgemahnte die Gegenseite auf, die Abmahnung zurückzunehmen.

Die Initiatoren sehen in dem Abmahnbeantworter einen ersten „Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen.“ Außerdem schaffe er die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben. Nicht zuletzt geht es auch darum, die Kosten einer Abmahnung zu vermeiden bzw. zu reduzieren, indem eine Täterschaft bestritten wird. Denn der Anschlussinhaber haftet nicht immer für Vergehen, die über seine Leitung stattfinden.

Abmahnbeantworter: Anwälte sind skeptisch – Benutzen auf eigene Gefahr

Trotz des gut gemeinten Ansatzes ist der Abmahnbeantworter kritisch zu sehen. Zwar haben die Initiatoren das Tool gemeinsam mit Anwälten entwickelt. Es gibt aber von anderen Rechtsanwälten Kritik. Markus Kompa, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, erläutert: „Erfahrungsgemäß werden solche Antworten jedoch von der Abmahnseite mit weiteren Darstellungen und Drohungen erwidert, bei denen der Generator nicht mehr weiter hilft.“ Außerdem sei eine negative Feststellungsklage jederzeit auch ohne Schreiben möglich. Er rät aktuell vom Gebrauch des Generators ab. Andere Juristen sehen in einigen Antwortmöglichkeiten keine rechtlich hilfreichen Aussagen. Im Gegenteil könnten diese im Verfahren die eigene Position schwächen. Selbst die Initiatoren schreiben zum generierten Antwortschreiben: „Die Verwendung […] erfolgt auf eigene Gefahr.“

Damit ist der Generator in der aktuellen Form leider keine echte Abmahnhilfe. Nutzer könnten durch unbedachte Eingaben ihre Situation sogar verschlimmern. Wer nicht sehr genau weiß, was er macht, sollte besser einen qualifizierten Anwalt einschalten.

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