GEMA vs. YouTube – sind jetzt die User zahlungspflichtig?

Machtkampf GEMA vs. YouTube

Seit Jahren toben Rechtsstreite zwischen YouTube und der GEMA. Nun ist ein Urteil gefallen, der die Auseinandersetzung in neue Bahnen lenken und die Nutzer von YouTube in den Fokus rücken könnte. Es stellt sich die Frage, ob diese bald GEMA-Gebühren zahlen müssen. Das jedenfalls wäre die logische Konsequenz aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28.01.2016 (Az.: 29 U 2798/15).

GEMA gegen YouTube – der konkrete Fall zum Urteil

Anders als bei bisherigen Teilerfolgen zum Beispiel gegen die missverständlichen Sperrtafeleinblendungen auf YouTube hat das Oberlandesgericht die Klage der GEMA abgewiesen. Darin ging es um die Zahlung von Tantiemen in Höhe von 1,6 Millionen Euro für 1.000 exemplarische Musikwerke, die YouTube auf seinem Portal zur Verfügung stellt. Google als Betreiber von YouTube weigert sich seit Jahren beharrlich, für die Autoren und Komponisten der Musikstücke irgendeine Vergütung zu zahlen. Damit zahlt der Konzern anders als jeder andere, der Musik vervielfältigt und verbietet, gar keine GEMA-Gebühren. Dagegen klagte die GEMA und verlor in erster Instanz und gestern vor dem Oberlandesgericht. Die Gesellschaft wird aller Voraussicht nach nun vor den Bundesgerichtshof ziehen und sich ggf. sogar eine Verfassungsklage vorbehalten.

Die GEMA kritisiert Entscheidung

Die GEMA kommentierte die Entscheidung der Richter durch Justiziar Tobias Holzmüller. Er erklärt in einem Statement: „Das Gericht ist offenbar der Argumentation von YouTube gefolgt, dass allein die Uploader für die auf dem Dienst abrufbaren Inhalte verantwortlich sind. Das halten wir für falsch. Die Entscheidung ist auch wirtschaftlich nicht angebracht, da sie YouTube weiterhin befähigt, hohe Werbeerlöse zu erwirtschaften, ohne sie an die Musikurheber weiterzureichen.„

Nutzer müssen nun Zahlungsaufforderung befürchten

Das Urteil könnte sich als gefährlicher Bumerang für GEMA-Kritiker erweisen. Denn es folgen zwei Dinge aus dem Richterspruch. Zum einen wird die GEMA auf die vom Oberlandesgericht festgestellte Störerhaftung (Az.: 5 U 87/12 und Az.: 5 U 175/10) von YouTube pochen und Google immer wieder zum manuellen Sichten der Musikbeiträge auffordern. Zum anderen geraten die – häufig negativ gegenüber der GEMA eingestellten – YouTube-Nutzer in den Fokus. Denn die GEMA wird in der Konsequenz ihrer Pflicht zum Eintreiben der Tantiemen der Künstler gegenüber den Uploadern der Musikvideos nachkommen müssen. Das heißt: Jeder, der ein Video auf YouTube veröffentlicht, wird nach aktuellem Stand des Klageverfahrens zukünftig zur Zahlung von GEMA-Gebühren herangezogen werden können. Das ist Irrsinn vor dem Hintergrund, dass eigentlich YouTube als faktischer Musikdienst der GEMA-Pflicht unterliegt und unbehelligt riesige Erlöse auch mit Musikvideos erzielt. Dennoch wird es bei höchstrichterlicher Bestätigung genau darauf hinauslaufen müssen. Denn die GEMA muss die Tantiemen eintreiben, genau das ist ihr Auftrag.

Update 01.11.2016

Einigung – YouTube zahlt nach langem Streit Geld an Gema

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