Urteil – Haftstrafe für Hasskommentare auf Facebook

Urteil - Haftstrafe für Hasskommentare auf Facebook

Freie Meinungsäußerungen sichert das Grundgesetz. Diese finden dann ihre Grenze, wenn andere Menschen oder Institutionen beleidigt werden, zu Gewalt oder Rechtsbruch aufgerufen wird oder Hetze die Stoßrichtung ist. Im Zuge der wachsenden Flüchtlingszahl und durch Sinken der Hemmschwelle in den sozialen Medien wächst die Zahl von Menschen, die eine Straftat nicht mehr von freier Meinungsäußerung unterscheiden können oder wollen. Sie übertreten fahrlässig oder bewusst Grenzen, um gesellschaftspolitische Statements abzugeben. Wo die klaren rechtliche Grenzen für solche Äußerungen liegen, hat das Amtsgericht Oldenburg (Niedersachsen) aufgezeigt. Die Richter verurteilten (Az.:26DS 62/16) letzte Woche einen Mann für Hasskommentare auf Facebook zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Haftstrafe für Hasskommentare auf Facebook

Im vorliegenden Fall hatte ein 47-jähriger Mann Ende des vergangenen Jahres Flüchtlinge als „Dreckszeug“, „Ratten“ und „Abschaum von Invasoren“ bezeichnet. Weiter schlug er vor, die Konzentrationslager wieder einzuführen, um die Flüchtlingsströme „in den Griff“ zu bekommen. Teilweise postete er seine Kommentare auf der Facebook-Seite der rechtsextremistischen NPD sowie in anderen Kanälen des Social-Media-Dienstes. Zusätzlich veröffentlichte er u. a. Bilder mit Hakenkreuzen.

Nachdem mehrere andere Nutzer Anzeige erstattet hatten, kam der Fall schließlich vor Gericht. Die Richter stuften das Verwenden von Hakenkreuzen in dem relevanten Zusammenhang als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Schwerer wogen jedoch die Äußerungen des Angeklagten. Da dieser bereits mehrfach gerichtlich in Erscheinung getreten war und derzeit noch unter Bewährung steht, schlossen die Richter eine Bewährung aus. Sie verurteilten ihn vor allem wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten Gefängnis.

Bundesjustizministerium: Facebook löscht zu wenig

Das Urteil zeigt klar, dass auf Hetze Freiheitsstrafe folgen kann. Allerdings sieht das Bundesjustizministerium weiterhin auch Konzerne wie Facebook in der Pflicht. Bundesminister Heiko Maas betonte erst letzte Woche: „Die Verbreitung von Hasskriminalität wird zu einer immer größeren Gefahr für die demokratische Streitkultur im Netz.„ Daher hätten seiner Meinung nach Konzerne wie Facebook, Google und Twitter „eine gesellschaftliche Verpflichtung“, da sie mit Kommentaren Geld verdienten. Wie wenig diese Unternehmen jedoch löschen, zeigen aktuelle Zahlen. Demnach löschen Facebook nur 46 Prozent, YouTube (Google) nur etwa zehn Prozent und Twitter gerade einmal etwa ein Prozent der von anderen Nutzern gemeldeten Hasskommentare. Besser sieht das Bild aus, wenn staatliche Organisationen per E-Mail entsprechende Veröffentlichungen melden. Facebook löscht dann 84 Prozent, YouTube sogar 96 Prozent und Twitter immerhin 26 Prozent der Hasskommentare bzw. Postings mit strafbaren Inhalten. Ursprünglich hatten die Unternehmen versprochen, solchen Meldungen innerhalb von 24 Stunden nachzukommen. Grundsätzlich schützt das Löschen solcher Inhalte durch die Plattformen den Nutzer jedoch nicht von einer möglichen Verurteilung.

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