Behörde – Kunden müssen GPS-Tracker mit Mikrofon vernichten

Behörde - Kunden müssen GPS-Tracker mit Mikrofon vernichten

GPS-/GSM-Tracker sind inzwischen recht verbreitet. Die Funktionen reichen vom Halsband für Haustiere über Autos bis hin zu Schulranzen. Der Nutzen ist klar: Das Gerät sendet den Standort des Trackers und damit einer Person, Sache oder eines Tieres. Das verschafft den Nutzern einen schnellen Überblick über die Position, beugt Diebstahl vor oder kann zum raschen Wiederauffinden nützlich sein. Die Bundesnetzagentur weist jedoch darauf hin, dass einige GPS-/GSM-Tracker auch ein Mikrofon einbinden. In solchen Fällen handelt es sich um ein verbotenes Ortungsgerät mit Abhörfunktion. Die Behörde gibt klare Anweisungen, dass Nutzer in diesen Fällen das Gerät vernichten und einen Nachweis über diesen Vorgang erbringen müssen.

GPS-Tracker mit Mikrofon ermöglichen das verbotene Abhören

Das Problem bei einigen GPS-Trackern bzw. GSM-Trackern ist die Möglichkeit, damit Personen zu orten und abzuhören. Ein privater Lauschangriff ist dadurch möglich. Unabhängig davon, ob der Belauschte möglicherweise sogar mit der Nutzung dieser Funktion einverstanden ist, handelt es sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur im Sinne des Gesetzes um eine verbotene Sendeanlage. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Kinder einen Tracker mit Mikrofon tragen, über das die Eltern den Aufenthaltsort ermitteln und die Umgebung abhören können. Was in Gefahrensituationen sinnvoll sein kann, ist jedoch verboten.

Nutzer solcher Ortungsgeräte unterschätzen die Gefahr. Denn diese Geräte verfügen über eine SIM-Karte, um funktionieren zu können. Wer die Nummer dieser Karte kennt, kann jedoch von außen ohne großen technischen Aufwand die Mikrofonfunktion aktivieren und so die Person oder die Umgebung des Trackers ausspähen. Daher sind solche Geräte in Deutschland verboten. Von einem Kauf oder Einsatz ist daher abzuraten.

Bundesnetzagentur geht hart gegen Tracker mit Mikrofon vor

Käufer von Geräten, nützlichen Gegenständen oder anderen Dingen mit Ortungsfunktion sollten dringend prüfen, ob diese eine Mikrofonfunktion beinhalten. Häufig verstecken sich solche Hinweise unter Begriffen wie „Mithören“ oder „Monitoring“. In solchen Fällen ist der Einsatz verboten.

Die Bundesnetzagentur geht jedoch noch einen Schritt weiter. Erlangt die Behörde Kenntnis von einem solchen Gerät, fordert sie bekannte Käufer zum Vernichten dieser Geräte auf. Ein Nachweis ist zu erbringen. Dazu stellt die Bundesnetzagentur ein Formular mit weiteren Informationen bereit. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass Geräte mit Tracker und Mikrofon als unerlaubte Sendeanlage aus dem Verkehr zu ziehen sind.

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