Wettbewerbsverstoß – Vorsicht vor gekauften Kundenbewertungen

Wettbewerbsverstoß - Vorsicht vor gekauften Kundenbewertungen

Das Ringen um Kunden nimmt im Internet teilweise groteske Züge an. Speziell Bewertungen sind ein wichtiges Instrument, um den eigenen Umsatz zu steigern. Wer nicht möglichst viele und möglichst positive Bewertungen auf einschlägigen Portalen oder auf Shop-Seiten vorweisen kann, hat wenige Chancen, sich gegenüber Verbrauchern zu behaupten. Negative Bewertungen sind wirtschaftlich tödlich, fehlende Bewertungen bilden kein Vertrauen. Daher greifen Unternehmer, Ärzte und andere Anbieter zu immer neuen Methoden, um positive Bewertungen auf Online-Portalen zu forcieren. Die Wettbewerbszentrale kämpft gegen diese Auswüchse, bei denen es sich um verbotenen unlauteren Wettbewerb handelt. Auch eine Verbrauchertäuschung ist durch gekaufte Bewertungen möglich.

Gegenleistungen für eine positive Bewertung

Ein Augenarzt, der eine kostenlose Brille zur Verfügung stellt, ein Händler, der einen Gutschein bietet, oder ein Fitnessstudio, das einen Energiedrink verspricht. Die Gegenleistung: ein positiver Kommentar, fünf Sterne oder ein Like auf einer Verkaufs-, Bewertungs- oder Social-Media-Plattform. Viele Kunden gehen dankend auf diese Vergünstigungen ein. Doch es handelt sich um eine gekaufte Bewertung. Diese ist verboten und kann für das Unternehmen sogar zu extremen Strafgeldern führen. Diese sitzen teilweise in der Zwickmühle: Ohne positive Bewertungen haben sie es schwer, sich am Markt zu behaupten oder überhaupt einen Zugang zu finden. Dennoch handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz.

Wettbewerbszentrale geht gegen gekaufte Bewertungen vor

Die Wettbewerbszentrale geht immer wieder gegen solche Bewertungen vor, die auf einer Gegenleistung beruhen. Dabei kann es sich im Extremfall um Geldleistungen handeln, häufig locken Unternehmen aber ihre eigenen Kunden mit versprochenen Geschenken oder Vergünstigungen. Die Wettbewerbszentrale sieht hier einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht, denn „bei einer solchen Bewertung steht dann nicht mehr die Zufriedenheit des Kunden im Vordergrund, sondern allein der finanzielle Anreiz“. Die so erschlichenen Bewertungen sind entsprechend geeignet, andere potenzielle Kunden über die Produkte oder Leistungen zu täuschen.

Vorsicht bei Bewertungen im Internet

Die Wettbewerbszentrale hatte gerade einen Erfolg, als sie gegen einen Händler vorging. Dieser versprach einen 15-Euro-Gutschein für eine positive Bewertung. Solche Fälle sind keine Seltenheit und daher sind Bewertungen im Internet mit großer Vorsicht zu genießen.

Speziell vor Weihnachten, wenn viele Nutzer das Internet nach Geschenken durchstöbern, sollte dieses Problem präsent sein. Interessierte sollten daher genau abwägen, ob die Kommentare oder Benotungen wirklich glaubhaft sind. So können negative Kommentare, deren Kritikpunkte sich wiederholen informativer sein als auffallend viel Lob. Speziell dann, wenn nur wenige Bewertungen vorliegen, die alle sehr ausführlich und positiv sind, sollten diese kritisch hinterfragt werden. Das bedeutet nicht, dass solche Kommentare nicht ehrlich sein können. Ein gewisses Maß an Vorsicht ist jedoch angemessen, um nicht auf gekaufte Bewertungen hereinzufallen und nach einem Kauf oder Auftrag bitter enttäuscht zu sein.

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