EuGH hat entschieden – „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht weltweit

EuGH hat entschieden – „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht weltweit
Europäische Gerichtshof

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg haben in ihrem Urteil vom 24.09.2019 entschieden, dass Betreiber einer Suchmaschine dazu verpflichtet sind, betreffende Links aus den Ergebnislisten bei einem Antrag der betroffenen Person, nicht weltweit, sondern nur in den europäischen Versionen der Suchmaschine zu löschen. Damit wurde vom EuGH festgelegt, dass das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ nur für europäische Domains einer Suchmaschine gilt.

Was ist das „Recht auf Vergessenwerden“?

Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist seit 2015 in der Datenschutzgrundverordnung festgelegt. Dieses Recht bedeutet, dass Personen Suchmaschinen- und Webseitenbetreiber dazu auffordern können, Informationen über sie zu löschen, wenn bestimmte Umstände greifen. In seinem aktuellen Urteil weist der Europäische Gerichtshof darauf hin, dass er bereits in einem Urteil vom Mai 2014 entschieden hat, dass der Betreiber einer Suchmaschine dazu verpflichtet ist, Links zu von Dritten veröffentlichten Webseiten mit Informationen zu einer Person entfernt werden müssen, die in der Ergebnisliste erscheinen, wenn anhand des Namens einer Person eine Suche durchgeführt wird.

Sanktion gegen Google

Im Jahr 2015 wurde Google von der Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), der nationalen Datenschutzbehörde Frankreichs, dazu aufgefordert, das „Recht auf Vergessenwerden“ und damit die Auslistung auf alle Domains weltweit zu erstrecken. Da Google dieser Aufforderung jedoch nicht nachkam, verhängte die Kommission am 10. März 2016 eine Sanktion von 100.000 Euro gegen Google. Daraufhin klagte Google auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses der Kommission.

Google verweigert die globale Auslistung

Google weigerte sich, trotz Aufforderung seitens der CNIL, die Auslistung auf alle Domains seiner Suchmaschine zu erstrecken. Stattdessen entfernte der Suchmaschinenbetreiber lediglich die betreffenden Links aus den Ergebnislisten, die bei Sucheingaben auf Domains angezeigt wurden, welche den Versionen in den EU-Mitgliedstaaten entsprachen. Google argumentierte sein Handeln damit, dass das Auslistungsrecht nicht zwangsläufig voraussetze, dass betreffende Links auf sämtlichen Domains der Suchmaschine entfernt würden, ganz ohne geografische Beschränkung.

Wie hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

In seinem aktuellen Urteil hat der EuGH nun entschieden, dass der Betreiber einer Suchmaschine den betreffenden Link nur auf den EU-Domains entfernen muss. Zu der Auslistung in allen mitgliedstaatlichen Versionen einer Suchmaschine, ist der Suchmaschinenbetreiber durch das Unionsrecht verpflichtet. So zum Beispiel auf den Domains google.de für Deutschland, google.fr für Frankreich usw. Zusätzlich ist der Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, damit von einem EU-Mitgliedstaat aus nicht auf den entsprechenden Link in einer Nicht-EU-Version der Suchmaschine zugegriffen werden kann. Damit ist der Betreiber einer Suchmaschine dazu verpflichtet durch hinreichend wirksame Maßnahmen einen wirkungsvollen Schutz der Grundrechte der betroffenen Person zu sichern.

Muss Google eine weltweite Auslistung vornehmen?

Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten, sei jedoch kein uneingeschränktes Recht, wie der EuGH urteilte. Nach aktuellem Stand sei ein Suchmaschinenbetreiber nicht dazu verpflichtet, eine Auslistung in allen Versionen seiner Suchmaschine vorzunehmen, wenn er dem Auslistungsantrag der betroffenen Person – gegebenenfalls durch die Anforderung einer Justiz- oder Aufsichtsbehörde eines EU-Mitgliedstaates – stattgibt.

Behörden können Auslistungspflicht für alle Versionen erwirken

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Behörden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union dazu befugt seien, unter bestimmten Umständen dem Betreiber einer Suchmaschine aufzugeben, dass dieser eine Auslistung in allen Domains weltweit vornimmt. Die Behörde kann hierzu anhand von nationalen Schutzstandards für die Grundrechte eine Abwägung zwischen dem Recht der betroffenen Person auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten einerseits und dem Recht auf freie Information andererseits vorzunehmen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]

Kartellrechts-Verstoß – Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Kartellrechts-Verstoß

Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Der Meta-Konzern wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen eines Kartellrechts-Verstoßes verurteilt. Das marktbeherrschende Unternehmen darf Webseiten nicht ohne Angabe von Gründen sperren. Geklagt hatte ein Düsseldorfer Verein, weil seine Facebook-Seite gesperrt wurde. […]

Realme 14 Pro+ - das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Realme 14 Pro+

Das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Das Realme 14 Pro+ gehört zu den Top-Smartphones der Mittelklasse. Denn technisch liegt es auf Augenhöhe mit den Flaggschiffen der großen Hersteller und bietet starke Leistung und ein gutes Kamerasystem. Aktuell ist das Handy bereits für weniger als 400 Euro erhältlich. […]

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0 - Deutschlands digitaler Weg

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0

Deutschlands digitaler Weg

Die EUDI-Wallet ist das Herzstück der neuen EU-Verordnung eIDAS 2.0 und soll Bürgern eine sichere, grenzüberschreitende digitale Identität ermöglichen. Deutschland übernimmt dabei eine Schlüsselrolle und testet im Rahmen von Pilotprojekten den Einsatz der digitalen Brieftasche in Alltagsszenarien. Ziel ist eine vertrauenswürdige, transparente und datensichere digitale Infrastruktur für ganz Europa. […]

Führerschein als App – das müssen Autofahrer dazu wissen

Führerschein als App

Das müssen Autofahrer dazu wissen

Der digitale Führerschein wurde bereits vor Jahren angekündigt. Jetzt steht er endlich zur Verfügung. Autofahrer können das Dokument in digitaler Form in einer App hinterlegen, was für viele sicherlich praktisch ist. Allerdings kann nicht jeder auf die digitale Alternative zurückgreifen. […]