Facebook – Bundeskartellamt beschränkt Datenzusammenführung

Facebook - Bundeskartellamt beschränkt Datenzusammenführung

Dem kalifornischen Unternehmen Facebook gehört nicht nur das gleichnamige soziale Netzwerk, sondern auch der Foto-Dienst Instagram und der Messenger-Dienst WhatsApp. Nutzerdaten sammelt das Unternehmen innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook, den konzerneigenen Diensten und den Webseiten Dritter. Diese Daten werden miteinander zu einem großen Datensatz verknüpft und verwertet. Die Zustimmung zu dieser Datenerhebung und -nutzung müssen Facebook-User geben, sie müssen ihr noch nicht einmal explizit zustimmen. Andernfalls können sie das soziale Netzwerk nicht verwenden.

Bundeskartellamt verlangt explizite Zustimmung

Das Bundeskartellamt untersagte Facebook nun, ohne explizite und freiwillige Zustimmung des Users, dessen Daten aus den verschiedenen Quellen mit dem Datensatz auf Facebook zusammenzuführen. Zwar darf Facebook über seine Dienste und auch von Webseiten Dritter weiterhin Nutzerdaten sammeln. Diese müssen aber bei den jeweiligen Diensten verbleiben und dürfen nicht den über Facebook hinterlegten Daten zugeordnet werden. Nur wenn der Nutzer freiwillig und selbstständig eine Einwilligung gibt, dürfen seine Daten aus den verschiedenen Diensten zusammengeführt werden.

Innere Entflechtung bei den Daten

Facebook soll nun entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten und dem Bundeskartellamt vorlegen. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, sagte unter anderem,

das Bundeskartellamt nehme künftig eine „innere Entflechtung bei den Daten“ vor. Facebook dürfe seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, „einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“.

„Facebook ist marktbeherrschendes Unternehmen“

Die Kombination von Datenquellen habe maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen „so einzigartigen Gesamtdatenbestand“ über seine Nutzer zusammentragen und „seine Marktmacht erreichen konnte“, führt der Präsident des Bundeskartellamtes weiter aus. Facebook sei ein marktbeherrschendes Unternehmen, denn Facebook-Nutzer könnten faktisch nicht auf andere soziale Netzwerke zugreifen.

Dadurch unterliege Facebook auch besonderen kartellrechtlichen Pflichten. Und der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, dem Nutzerkonto zuführt und verwertet sei missbräuchlich. „Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar“, meint Andreas Mundt.

Branchenverband Bitkom sieht Entscheidung kritisch

Der Branchenverband Bitkom sieht die Entscheidung des Bundeskartellamtes kritisch.

„Einmal wieder“ werde der Versuch, eine große Plattform zu regulieren, insbesondere negative Auswirkungen auf „andere, kleinere Unternehmen, Verlage, Blogger und die Internet-Nutzer“ haben. Denn die, so meint der Branchenverband, profitieren von Like-Buttons mehr als Facebook, weil sie damit ihre Angebote einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die heutige Entscheidung reihe sich damit ein in „eine Serie zweifelhafter Maßnahmen“ ein.

Bildquelle: Bundeskartellamt

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