Nach jahrelangen Verhandlungen – Unitymedia-Übernahme durch Vodafone

Nach jahrelangen Verhandlungen – Unitymedia-Übernahme durch Vodafone

Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass der britische Konzern Vodafone den deutschen Kabelnetzbetreiber Unitymedia übernehmen darf. Die Zustimmung aus Brüssel ist jedoch an die Einhaltung einiger Auflagen geknüpft. Am Dienstag stimmten die EU-Wettbewerbshüter einer Übernahme für 18,4 Milliarden Euro zu. Die Übernahme betrifft neben Deutschland auch die Tschechische Republik, Ungarn und Rumänien.

Die Übernahmebedingungen

Die Auflagen der EU-Kommission sollen sicherstellen, dass den Kunden auch weiterhin hochwertige Dienstleistungen und faire Preise geboten werden können. Aus diesem Grund wird aus Brüssel insbesondere gefordert, dass Telefónica einen Zugang zu dem Kabelnetz des fusionierten Unternehmens bekommt, um den Wettbewerbsdruck weiterhin aufrecht erhalten zu können. Darüber hinaus wird von der EU-Kommission vorausgesetzt, dass die Gebühren für frei empfangbares Fernsehen im Kabelnetz nicht erhöht werden. Durch die Fusion von Unitymedia und Vodafone steigt die Zahl der TV-Kunden von 7,7 auf 14 Millionen. Die Anzahl der Internetkunden steigt von 6,5 auf 10 Millionen. Bereits Anfang der Woche teilte Unitymedia seinen Kunden in Deutschland mit, dass ihre Daten nach der Genehmigung aus Brüssel an Vodafone weitergeleitet werden.

Flächendeckendes Kabelnetz

Im Festnetz ist die Infrastruktur von Vodafone bisher noch begrenzt. Dies wird sich durch die Fusion jedoch ändern. Durch den Zusammenschluss wird Vodafone zu dem zweitgrößten Festnetzanbieter in Deutschland. Seit der Übernahme von Kabel Deutschland im Jahr 2013, verfügt Vodafone über ein weitreichendes Kabelnetz in ganz Deutschland. Hiervon ausgenommen sind lediglich Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In diesen drei Bundesländern ist Unitymedia aktiv. Durch den Zusammenschluss verfügt Vodafone in Zukunft über ein flächendeckendes eigenes Kabelnetz in ganz Deutschland. In Zukunft wird das Unternehmen seinen Kunden so genannte Bündelprodukte anbieten, in denen Mobilfunk, Festnetz und Fernsehangebote vereint sind. In der Telekommunikationsbranche gelten diese Kombinationsprodukte als besonders lukrativ. Die Übernahme ermöglicht es dem britischen Unternehmen, seinen Kunden ein schnelles Internet über TV-Kabelanschlüsse zu bieten.

Kritische Stimmen zur Unitymedia-Übernahme

Von anderen Anbietern, wie zum Beispiel der Deutschen Telekom, wird die Fusion der beiden Unternehmen kritisiert. Der Dax-Konzern bemängelt, dass durch den Zusammenschluss kein zusätzlicher Breitbandanschluss geschaffen werde und darüber hinaus der Glasfaserausbau in Deutschland gehemmt werde. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) steht der Übernahme kritisch gegenüber. Es wird insbesondere eine Einschränkung des Wettbewerbs gefürchtet. Der führende deutsche Glasfaserverband ist davon überzeugt, dass dies sowohl für Bürger als auch für Unternehmen Nachteile bedeuten würde. Der Zusammenschluss kann sich zudem negativ auf den Markt für Verträge mit der Wohnungswirtschaft zur Versorgung von Endkunden auswirken. In Zukunft liegt der Marktanteil von Vodafone in diesem Bereich bei rund 75-80 Prozent.

Negative Folgen für den Glasfaserausbau

Der BREKO erwartet darüber hinaus auch negative Auswirkungen auf den Telekommunikationsmarkt. Es wird befürchtet, dass hierbei insbesondere der Ausbau von reinen Glasfaseranschlüssen betroffen ist. Durch die Marktbeherrschung des neuen Vodafone-Kabelnetzes und der Deutschen Telekom würden vor allem mittelständische Unternehmen gefährdet werden, die den Glasfaserausbau in der Praxis vorantreiben. Die Folge wäre, dass kein Raum mehr für einen eigenwirtschaftlich realisierten, rentablen Glasfaserausbau bliebe. In diesem Zusammenhang bedauert der BREKO, dass aus Brüssel nicht gefordert wurde, dass langfristig mit der Wohnungswirtschaft laufende Verträge ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Nur hierdurch sei es möglich den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, da auch Dritten (lokale oder regionale Netzbetreiber) attraktive Angebote auf Basis reiner Glasfaser zu machen.

Weitere Informationen

DSL Vergleich
Kabel Internet – Internetanschluss über das TV-Kabel
WLAN Technik – so funktioniert diese
Handy Flat – Preisvergleich
Mobil surfen
WLAN Hotspot per Smartphone einrichten

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]