Facebook – Verknüpfung von WhatsApp, Instagram und Facebook geplant?

Facebook – Verknüpfung von WhatsApp, Instagram und Facebook geplant?

Mittlerweile gibt es nahezu unzählige verschiedene Messenger-Dienste. Facebook bietet gleich mehrere Messaging-Optionen zur Auswahl, denn zu dem US-Konzern gehören auch WhatsApp und Instagram. Über alle drei Plattformen können Nachrichten ausgetauscht werden. In Zukunft soll es nun möglich sein, im Facebook-Messenger auch mit WhatsApp-Kontakten zu chatten.

Die Verknüpfung der drei Dienste

Gerüchte, dass der Facebook-Konzern den Messaging-Dienst mit den Nachrichtenfunktionen von WhatsApp und Instagram verbinden möchte, gibt es schon seit der WhatsApp-Übernahme vor sechs Jahren. Fünf Jahre später, im April 2019, kündigte der Konzern die Verknüpfung der Nachrichten-Dienste dann erstmals offiziell an. Weltweit nutzen schätzungsweise mehr als drei Milliarden Nutzer aktiv die drei verschiedenen Plattformen.

Weshalb sollen die Dienste miteinander verknüpft werden?

Durch eine mögliche Fusion, müssen Nutzer nicht mehr zwischen den verschiedenen Plattformen wechseln. Dieser Umstand soll die Dienste für Nutzer komfortabler und sicherer machen. Allerdings könnte ein wesentlicher Grund für die geplante Verbindung sein, dass der US-Konzern mit der Konkurrenz mithalten muss. So ist der chinesische Messenger WeChat bereits jetzt sehr innovativ und ermöglicht seinen Nutzern neben der Möglichkeit zu chatten noch zahlreiche weitere Optionen. Bereits eine Milliarde Menschen nutzen WeChat. Durch die geplante Fusion will der Facebook-Konzern daher möglicherweise verhindern, viele Nutzer an die Konkurrenz zu verlieren.

Wer profitiert von der Fusion?

Für Personen, die bisher hauptsächlich den Messaging-Dienst WhatsApp nutzen, bringt die Verknüpfung nur Nachteile. Denn zur Nutzung von WhatsApp ist lediglich die eigene Telefonnummer erforderlich. Die Nutzung des Nachrichten-Dienstes erfordert demnach bisher die wenigsten persönlichen Daten. Durch die Fusion würde sich dies ändern, denn der Telefonnummer könnten dann viele weitere persönliche Daten zugeordnet werden. Der Facebook-Konzern profitiert hingegen sehr, denn durch die Zusammenführung der Dienste können die Daten von Milliarden Nutzern ohne große Mühe verknüpft und ausgewertet werden. Dies ist für Werbetreibende extrem profitabel, da eine enorm hohe Nutzerzahl auf einmal erreicht werden kann. Eine Fusion würde die Stellung des Konzerns im Bereich Messenger-Dienste gewaltig stärken.

Das Bundeskartellamt hat sich eingeschaltet

Das Bundeskartellamt versucht dem Facebook-Konzern einen Riegel vorzuschieben. Es untersagte die Zusammenführung von Nutzerdaten aus den verschiedenen Diensten. Die Begründung hierfür sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Facebook unterliege ganz besonderen kartellrechtlichen Pflichten, da es das marktbeherrschende Unternehmen ist. Darüber hinaus sieht das Kartellamt einen Verstoß gegen die europäischen Datenschutzvorschriften. Facebook hat gegen die Anordnung des Kartellamtes Beschwerde beim Oberlandgericht Düsseldorf eingelegt. Das Oberlandgericht entschied daraufhin, dass die Anordnung vorerst nicht von Facebook umgesetzt werden muss, woraufhin das Kartellamt gegen diesen Beschluss des OLGs vor den Bundesgerichtshof zog.

Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Im Juni dieses Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof die Anordnung des Bundeskartellamts. Der BGH entschied, dass Facebook die Daten der verschiedenen Dienste WhatsApp, Instagram und Facebook nicht ohne Einwilligung der Nutzer zusammenführen darf. Die Zuordnung der Daten zu einem Facebook-Nutzerkonto ist daher nicht möglich, wenn der Nutzer nicht freiwillig einwilligt. Ohne die Einwilligung müssen die Daten bei den jeweiligen Diensten verbleiben. Darüber hinaus muss Facebook auch weiterhin für Personen nutzbar bleiben, die ihre Einwilligung nicht erteilen. Da es sich bei dem Beschluss des BGHs um ein Eilverfahren handelt, liegt die Hauptsache allerdings immer noch beim OLG Düsseldorf, das nun darüber entscheiden muss, ob tatsächlich gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht momentan noch aus.

Wie geht es weiter?

Laut eines Berichts von WABetaInfo sind Hinweise aufgetaucht, die auf eine Verbindung der beiden Dienste Facebook-Messenger-App und WhatsApp deuten. Bei den Hinweisen handelt es sich um Datenbankeinträge. Die Umsetzung der Fusion sei allerdings äußerst aufwändig. Doch auch wenn der US-Konzern scheinbar momentan aktiv an der Verknüpfung der Dienste arbeitet, ist mit weiteren Auseinandersetzungen vor Gericht zu rechnen. Der geplante Datenaustausch ist nicht mit deutschem Recht in Einklang zu bringen. Und auch in anderen europäischen Ländern ist der Datenaustausch eingeschränkt, so dass eine Fusion der Dienste gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen würde.

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