Genug Betrug – Unseriöse Geschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoin & Co

Falle

Auf den ersten Blick klingt das vermeintliche Angebot nach einem lukrativen Geschäftsmodell für investierfreudige Menschen, davor warnen die jedoch Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. In gefälschten Online-Artikeln gaukeln Kriminelle vor, selbst Prominente hätten auf diversen Online-Trading Plattformen Geld investiert und seien innerhalb kürzester Zeit noch reicher geworden. Eine missbräuchliche Verwendung findet dabei recht häufig der Name der Fernseh-Show „Höhle der Löwen“, in der mit Geschäftsideen Investoren für Produkte gesucht werden. Dafür geworben wird über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und Spam-Mails.

So läuft der Betrug ab

„Wer sich auf solche Handelsplattform locken lässt, muss dort zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer, eine Kopie des Personalausweises und eine beliebige Rechnung in Kopie per E-Mail schicken“, informiert Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Anschluss darf die erste Investition von 250 Euro überwiesen und ein entsprechender Beleg über die getätigte Zahlung übermittelt werden. Kurze Zeit später meldet sich ein angeblich hoch professioneller Berater telefonisch und drängt zu weiteren Geldeinzahlungen. „In einem besonders krassen Fall hat sich ein Verbraucher dazu hinreißen lassen, innerhalb von vier Monaten einen Gesamtbetrag von 13.250 Euro zu investieren“, so Kaiser. Als er eine Auszahlung beantragte, wurde ihm mitgeteilt, er müsse zunächst weitere 13.000 Euro an Steuern überweisen. Der Betroffene wurde erst nach dieser Aufforderung misstrauisch und begann sich über den Anbieter zu informieren. Schnell war klar, dass er auf eine dubiose Plattform hereingefallen war.

Vor Zahlung Anbieter prüfen

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, woran seriöse Kryptowährungs-Anbieter zu erkennen sind.

  • Impressum prüfen
    Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.
  • Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen
    Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.
  • Vorsicht bei Aufforderungen zum Freunde werben
    Wird man aufgefordert ,Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Hinter der Aufforderung stecken sogenannte Schneeballsysteme. Sie brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.
  • Auf eine Lizenz achten
    Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abgefragt werden.

Grundsätzlich gilt, seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die nächste Polizei und die BaFin.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]

Von 30 auf 14 Tage – Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Von 30 auf 14 Tage

Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Warengruppen von 30 auf 14 Tage. Kunden, die elektronische Produkte über den Online-Händler bestellen, sollten daher die Rückgabebedingungen in Zukunft genau im Blick haben. Andere Produkte können weiterhin 30 Tage lang zurückgegeben werden. […]

Angemessene Internetversorgung – BNetzA setzt erstmals Recht durch

Angemessene Internetversorgung

BNetzA setzt erstmals Recht durch

Erstmalig hat die BNetzA das Recht auf „schnelles“ Internet durch ein Verpflichtungsverfahren durchgesetzt. Ein Haushalt in Niedersachsen muss jetzt angemessen mit einem Internetdienst versorgt werden. Kritik zur verpflichtenden Erschließung von einzelnen Haushalten kommt vom Breko. […]

Mehr Privatsphäre – Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Mehr Privatsphäre

Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Signal führt Benutzernamen für alle User ein. Mit der neuen Funktion können sich die Nutzer in Zukunft miteinander vernetzen, ohne, dass sie hierfür ihre Telefonnummer teilen müssen. Bereits in den nächsten Wochen soll die Kontaktaufnahme per Nutzername in der Messaging-App für alle möglich sein. […]