eBay Angebot – Wer diesen Satz vergisst, haftet zwei Jahre lang

eBay Angebot – Wer diesen Satz vergisst, haftet zwei Jahre lang

Die zu klein gewordene Kleidung des Kindes, das alte Handy oder die nicht mehr benötigten, in die Jahre gekommenen Möbel einfach und schnell auf eBay verkaufen und damit zu barem Geld zu machen – so der Gedanke von zahlreichen Privatverkäufern auf dem Online-Marktplatz. Doch, was viele nicht wissen ist, dass auch private Verkäufer für Mängel der verkauften Produkte haften. Die Stiftung Warentest hat nun darauf aufmerksam gemacht, auf was bei einem Haftungsausschluss unbedingt zu achten ist.

Warum ist der Haftungsausschluss wichtig?

Mit einem Haftungsausschluss wird die Verantwortlichkeit einer Person in einem bestimmten Fall durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt. Über den Online-Marktplatz eBay bieten zahlreiche Privatpersonen gebrauchte Gegenstände zum Verkauf an. Die wenigsten bedenken hierbei, dass auch eine Gefahr besteht. Den grundsätzlich gilt, dass auch Privatverkäufer für Mängel haften – selbst dann, wenn sie diese weder kannten noch erkennen konnten. Nach der Lieferung der Ware ist der Verkäufer demnach noch zwei Jahre lang haftbar, wenn kein Haftungsausschluss formuliert wurde. Doch um die Haftung wirklich ausschließen zu können, ist vor allem die richtige Formulierung entscheidend, denn viele Formulierungen sind ungültig.

Welche Formulierung sollte gewählt werden?

Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest geben hierzu Tipps. Um nicht für Mängel bei gebrauchten Sachen zu haften, sollte folgende Formulierung für den Sachmangelhaftungsausschluss gewählt werden:

  • „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“

Für Privatverkäufer, die regelmäßig Gegenstände zum Verkauf anbieten wird noch eine weitere Formulierung wichtig. Denn sobald drei oder mehr Angebote mit einem Haftungsausschluss versehen werden, erscheint dieser als allgemeine Geschäftsbedingung. Und für allgemeine Geschäftsbedingungen gelten strengere Voraussetzungen für den Ausschluss der Sachmangelhaftung. Der Sachmangelhaftungsausschluss ist dann ungültig, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehlt. Daher sollte folgendes ergänzt werden:

  • „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzung meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“

Bei dem Verkauf von Neuware bleibt die Formulierung für den Sachmangelhaftungsausschluss dieselbe. Wird allerdings dreimal ein Gegenstand mit derselben Formulierung hierzu zum Verkauf angeboten, gilt auch dies als allgemeine Geschäftsbedingung. Mit dieser lässt sich die Sachmangelhaftung für Neuwaren nicht komplett ausschließen, sondern lediglich auf ein Jahr ab der Lieferung beschränken.

Die Artikelbeschreibung bei eBay muss stimmen

„Wer etwas verkauft, muss dafür einstehen, dass die Ware der Beschreibung entspricht“, so die Stiftung Warentest.

Generell gilt also, dass das was ein Verkäufer bei eBay in die Beschreibung des zu verkaufenden Produkts schreibt, auch der Wahrheit entsprechen muss. Werden dort keine wahren Angaben gemacht, haftet der Verkäufer selbst dann, wenn die Sachmangelhaftung zuvor ausgeschlossen wurde. Allerdings gilt, dass typische Gebrauchsspuren nicht zu bemängeln sind, solange der entsprechende Gegenstand nicht als neuwertig oder neu bezeichnet wurde. Mit Fehlern und Mängeln, die korrekt von dem Privatverkäufer angegeben wurden, muss sich der Käufer zufrieden geben. Es besteht kein Recht auf eine Rücknahme oder einen Umtausch. Grundsätzlich muss bei einem Privatkauf stets der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung des Produkts vorlag.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile zu eBay

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]