Elektroaltgeräte – Kostenfreie Rückgabe bald auch in Discountern möglich

Elektroaltgeräte – Kostenfreie Rückgabe bald auch in Discountern möglich

Pro Jahr produziert Deutschland rund 1,6 Millionen Tonnen Elektroschrott. Mit einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes soll nun die Abgabe von Elektroaltgeräten für Verbraucher und Verbraucherinnen erleichtert werden. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 müssen zahlreiche Lebensmitteleinzelhändler eine kostenfreie Rücknahme von Elektroaltgeräten ermöglichen.

EU-Sammelquote soll eingehalten werden

Im Jahr 2018 verfehlte Deutschland mit 43 Prozent die geltende EU-Sammelquote knapp. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden“, so Umweltbundesamt-Präsident Dirk Messner. Durch die Gesetzesänderung soll nun die Sammelquote deutlich erhöht werden. Denn nicht selten landen insbesondere kleine Altgeräte wie Taschenlampen oder Rasierer in einer Schublade, Kiste oder ähnlichem und werden dort vergessen. Zahlreiche größeren Altgeräte landen hingegen fälschlicherweise im Restmüll oder werden auf andere Weise illegal entsorgt oder vermarktet.

„Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. (…) Ich will Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von alten Elektrogeräten so einfach wie möglich machen. Sie sollen das ganz nebenbei beim Wocheneinkauf oder beim Online-Shopping erledigen können.“ sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze

Welche Ziele verfolgt die Gesetzesänderung zusätzlich?

Ein weiteres Ziel ist es, dass mehr Altgeräte hochwertig recycelt werden. Die Bundesregierung will mit der Änderung des Gesetzes erreichen, dass Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Bereits im März dieses Jahres wurde hierzu eine Behandlungsverordnung beschlossen, die besagt, dass die Schadstoffe wesentlich früher im Behandlungsprozess ausgeschleust werden. Dies ermöglicht ein verbessertes Recyclingergebnis. Im Jahr 2018 wurden ca. 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte recycelt. Eine Rücknahmepflicht von elektronischen Altgeräten, die bereits jetzt für Händler von Elektrogeräten besteht, wird nun also auf Discounter, Supermärkte sowie andere Lebensmitteleinzelhändler ausgeweitet.

Wo und wie können Elektroaltgeräte künftig abgegeben werden?

Laut der Gesetzesänderung müssen in Zukunft Discounter und Co. mit einer Ladenfläche von mindestens 800 Quadratmeter, die selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, Altgeräte zurücknehmen. Auch Läden, die beispielsweise den regelmäßigen Verkauf von Lampen anbieten, stehen in dieser Pflicht. Kleinere Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern können dann von Verbrauchern und Verbraucherinnen kostenfrei dort abgegeben werden. Dies ist unabhängig davon, ob das Produkt in dem entsprechenden Laden gekauft wurde und davon, ob ein Neukauf eines Elektrogerätes erfolgt. Bei größeren Altgeräten mit einer Kantenlänge über 25 Zentimetern ist die Rücknahme verpflichtend, wenn ein vergleichbares Produkt in dem Laden erworben wird. Um für Verbraucher und Verbraucherinnen deutlich zu kennzeichnen, wo Elektroaltgeräte abgegeben werden können, erhalten die Läden bundesweit eine Kennzeichnung der Stiftung ear.

Lücken im Gesetz werden geschlossen

Mit der neuen Gesetzesänderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz können Onlinehändler den Kunden bei einem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenfreie Abholung sowie Entsorgung von Altgeräten anbieten. In Zukunft soll es Betreibern elektronischer Marktplätze möglich sein, zu prüfen, ob der Hersteller von Produkten bei ear registriert ist. Hierdurch soll zum einen verhindert werden, dass sich Hersteller ihrer Pflicht entziehen und zum anderen vermieden werden, dass ein Wettbewerbsnachteil für Händler entsteht, die sich rechtskonform verhalten. Die Änderung des Gesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll dann am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

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