Gesetz – Kunden entsorgen Elektroschrott künftig beim Handel

Gesetz – Kunden entsorgen Elektroschrott künftig beim Handel

Die Bundesregierung hat auf Initiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 11. Märze 2015 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz beschlossen. Damit soll das Recycling alter Elektrogeräte optimiert werden, um die darin enthaltenen seltenen Rohstoffe wiederverwerten zu können. Das Gesetz entspricht einer Vorgabe der Europäischen Union. Die gesetzgebenden Instanzen müssen das Vorhaben noch billigen. Eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt aber als sicher.

Was soll das Elektro- und Elektronikgerätegesetz bewirken?

Mit dem Gesetzesvorhaben möchte die Bundesregierung die Rücknahmequote alter Geräte steigern. Hintergrund ist zum einen nicht nur der Anteil seltener Erden in Geräten wie Smartphones, sondern eine EU-Richtlinie. Nach dieser muss Deutschland die Quote der gesammelten und verwerteten Elektrogeräte ab dem kommenden Jahr auf mindestens 45 Prozent und ab 2019 auf mindestens 65 Prozent steigern. Die derzeitige freiwillige Rücknahme durch den Handel reicht offensichtlich nicht aus, diese Quote zu erfüllen. Zum anderen soll durch das Gesetz der Müllexport in Entwicklungsländer wie nach Afrika gestoppt werden. Ein Teil des Elektroschrotts landet derzeit illegal auf wilden Mülldeponien in afrikanischen Ländern.

Was bedeutet das Gesetz für Handel und Kunden?

Der Handel kritisiert das Gesetzesvorhaben und verweist auf die freiwillige Rücknahme von Altgeräten, die laut Handelsverbandgeschäftsführer Kai Falk hervorragend funktioniert und ausgebaut werden könnte. Er fordert stattdessen einen Anreiz zur haushaltsnahen Entsorgung. Dazu könnte die Abfall- und Recyclingwirtschaft entsprechende Wertstofftonnen bereitstellen.

Die Kunden können sich jedoch freuen. War bei Neulieferung von Elektrogeräten die Rücknahme alter Geräte wie bspw. Kühlschränken mit einer Gebühr verbunden, müssen diese nun kostenlos mitgenommen werden. Ebenso müssen Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern sowie Online-Shops Altgeräte beim Kauf eines neuen ebenfalls zurücknehmen. Die in einigen Kommunen mit Kosten verbundene Rückgabe an einen Wertstoffhof der Entsorgungsunternehmen entfällt damit zukünftig. Für kleine Geräte unter einer Kantenlänge von 25 cm gilt eine besondere Regelung. Der Handel muss diese auch dann zurücknehmen, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft.

Update vom 22.07.2016

Nach einer Übergangsfrist gilt die Rücknahmefrist ab 25.07.2016 auch für den Online-Handel. Kunden können nun Ihre online gekauften Geräte an den Shop zurücksenden. Der genaue Ablauf unterscheidet sich ggf. je nach Online-Shop. Grundsätzlich kann jedes Elektroaltgerät auch zu den Wertstoffhöfen (Mülldeponien und Sammelstellen) gebracht werden. Denn für kleinen Elektroschrott fallen auch dort keine Gebühren an. Eine Übersicht über Sammelstellen stellen die regionalen Entsorgungsunternehmen zur Verfügung.

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