Paketlieferungen – Ab dem 1. Juli fällt die Freigrenze von 22 Euro weg

Paketlieferungen – ab dem 1. Juli fällt die Freigrenze von 22 Euro weg

Bisher wurde die Einfuhrumsatzsteuer auf Paketlieferungen aus Nicht-EU-Ländern erst ab einem Warenwert von 22 Euro erhoben. Ab heute wird diese nun für alle Pakete aus entsprechenden Ländern fällig. Auf alle Importe aus dem Nicht-EU-Ausland wird damit die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des Kaufpreises erhoben.

Weshalb fällt die Freigrenze weg?

Dass Verbraucher ab dem 1. Juli dieses Jahres auf alle Pakete, die nicht aus der Europäischen Union stammen, draufzahlen müssen, geht auf einen Beschluss der Europäischen Kommission zurück. Zahlreiche Händler fühlten sich unfair behandelt, da sie für jedes Produkt Steuern entrichten müssen, während dies bisher für Händler von billiger Ware beispielsweise aus China entfällt, da der Warenwert oftmals unter 22 Euro liegt. Zu der Einfuhrumsatzsteuer kommt seit heute außerdem eine Service-Pauschale hinzu, da die Versandunternehmen die Zollabwicklung übernehmen. Bei der Deutschen Post liegt diese zum Beispiel bei 6 Euro.

Wie ändert sich die Service-Pauschale?

Die Service-Pauschale wurde von DHL bereits vor einigen Jahren für Pakete eingeführt, die nicht aus der EU kommen. Auch hier galt bisher eine Freigrenze von 22 Euro. Ab heute entfällt diese, wodurch Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland teurer werden. Jedes Jahr kommen rund 100 Millionen Pakete aus Ländern wie den USA, China oder Großbritannien nach Deutschland. Die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Service-Pauschale werden nun für alle ab dem ersten Euro fällig. Die Service-Pauschale muss künftig entweder direkt an der Haustür oder in der Poststelle bezahlt werden. In dieser Pauschale sind die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Mehrwertsteuer dann bereits enthalten. Es wird direkt bei den Paketdiensten bezahlt, da diese die Gebühr zunächst beim Deutschen Zoll vorstrecken und sich diese dann beim Empfänger des Pakets wieder zurückholen.

Wann wird die Gebühr nicht fällig?

Obwohl die Freigrenze komplett entfällt, hat der Zoll beschlossen, auf die Gebühr zu verzichten, sollte die Einfuhrumsatzsteuer weniger als einen Euro betragen. So wird bei Büchern, Haushaltswaren und Kleidung die weniger als 5,23 Euro kosten, keine Gebühr erhoben. Begründet wird dies damit, dass der Aufwand deutlich höher als die mögliche Einnahme wäre. Die Freigrenze für den eigentlichen Zoll beträgt zudem auch weiterhin 150 Euro. Zudem entfällt die Gebühr, wenn der Online-Shop entweder in der EU registriert ist oder die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Wer beispielsweise bei Zara, H&M, Amazon oder Otto bestellt, hat die Mehrwertsteuer bereits bezahlt, weshalb die Einfuhrumsatzsteuer entfällt.

Darauf sollten Verbraucher nun achten

Die neue Service-Pauschale gilt auch bereits für Bestellungen, die vor dem 1. Juli aufgegeben wurden. Denn nicht das Datum der Bestellung, sondern vielmehr das Datum der Anmeldung beim Deutschen Zoll ist entscheidend. Dementsprechend müssen Verbraucher für alle Pakete die Gebühr bezahlen, die ab heute beim Zoll eingehen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es empfehlenswert immer auf die Rechnung zu schauen. Sind dort eine Mehrwertsteuer sowie eine europäische Steuernummer aufgeführt, wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Bei Paketen, die aus dem Nicht-EU-Ausland stammen, müssen Verbraucher jedoch mit der Gebühr rechnen. So könnten vermeintliche Schnäppchen aus China und Co. in Zukunft deutlich teurer werden. Zudem sollten Verbraucher sich vor der Brexit-Falle in Acht nehmen. Denn, dass beim Shoppen in britischen Online-Shops zusätzliche Kosten entstehen können, ist zahlreichen Verbrauchern nicht bewusst.

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