Stiftung Warentest – Die gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich

Stiftung Warentest – Die gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich

Bundesweit gibt es 75 unterschiedliche gesetzliche Krankenkassen von denen 71 für alle Versicherten geöffnet sind. Diese Krankenkassen, in denen 98 Prozent aller Versicherten sind, wurden von der Stiftung Warentest genau unter die Lupe genommen und verglichen. Der Test zeigt, dass sich für Versicherte nicht nur ein Blick auf die Zusatzbeiträge lohnt.

Die Beiträge bleiben aktuell allgemein stabil

Anfang dieses Jahres stiegen bei vielen gesetzlichen Krankenkassen wie beispielsweise der IKK classic, der Techniker Krankenkasse oder der AOK Plus die Zusatzbeiträge an. Grund hierfür waren laut Krankenkassen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gemachten teuren Gesetze und nicht etwa die Corona-Krise. Und obwohl die Corona-Pandemie auch noch weiterhin andauert, sind die Beiträge allgemein stabil geblieben. Alle gesetzlich Versicherten müssen bei jeder Krankenkasse den gleichen Satz von 14,6 Prozent zahlen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der von der jeweiligen Krankenkasse individuell festgelegt werden kann. Im Durchschnitt liegt er dieses Jahr bei 1,3 Prozent. Lediglich zwei Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht: die BKK Firmus von 15,04 und die BKK VBU von 15,90 auf 16,20 Prozent. Eine Kasse hat ihre Beiträge hingegen sogar gesenkt: die SDK BKK von 16,30 auf 15,89 Prozent. Die aktuell günstigste Krankenkasse ist die hkk mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent und damit insgesamt 14,99 Prozent. Die aktuell teuerste Krankenkasse ist die BKK Technoform mit insgesamt 16,5 Prozent.

Auf was sollte bei der Wahl der Krankenkasse geachtet werden?

Versicherte sollten bei der Wahl ihrer Krankenkasse nicht ausschließlich auf die Beitragszahlungen achten. Ein genauer Blick sollte zudem auf die Extras und Zusatzleistungen gelegt werden, die von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich sein können. Hierbei sollte insbesondere darauf geachtet werden, welche Services persönlich für einen wichtig sind. 95 Prozent der notwendigen Leistungen sind allerdings gesetzlich festgeschrieben und somit bei allen Krankenkassen gleich. Für viele ist es jedoch beispielsweise wichtig, ob die professionelle Zahnreinigung übernommen wird, ob Onlinekurse angeboten werden oder ob es einen 24-Stunden Telefon- und/oder Onlineservice gibt. Für Personen, die viel reisen ist hingegen beispielsweise wichtig, ob Reiseschutzimpfungen übernommen werden. Von einigen Kassen werden auch teure Zusatzleistungen übernommen.

Welche Ergebnisse gehen aus dem Test hervor?

  1. medizinische Telefonberatung 24/7:
    Der Großteil der getesteten Kassen bietet seinen Versicherten eine medizinische Telefonberatung rund um die Uhr. Lediglich auf 13 der 71 getesteten Krankenkassen trifft dies nicht zu
  2. medizinische Videosprechstunde:

Während die meisten Kassen die medizinische Telefonberatung anbieten, gibt es lediglich bei 23 Krankenkassen – und damit nicht einmal bei der Hälfte – auch eine medizinische Videosprechstunde.

  1. Krebsvorsorge:
    Ab dem 35. Lebensjahr muss alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening von den Kassen übernommen werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch viele Kassen, die dies bereits ab dem 20. Lebensjahr übernehmen. Bei einigen wird das Hautkrebsscreening sogar alle 12 Monate übernommen.
  2. Professionelle Zahnreinigung:

Die Überprüfung der Stiftung Warentest ergab, dass die Krankenkassen im Schnitt 10 bis 500 Euro für die professionelle Zahnreinigung erstatten.

  1. Alternative Behandlungen
    Für alternative Heilmethoden wie beispielsweise homöopathische Arzneimittel werden jährlich bis zu 100 Euro erstattet. Die Erstattung für Osteopathie schwankt sehr stark und liegt zwischen 0 bis 750 Euro im Jahr.
  2. Zusatzleistungen für Schwangere und Eltern
    Für Schwangere und Eltern bieten die Krankenkassen häufig verschiedene Onlinekurse zum Beispiel zum Thema Babypflege, Geburtsvorbereitung oder Ernährung an. Durchschnittlich steht den Versicherten hierfür ein Budget von 50 bis 750 Euro zur Verfügung.
  3. Onlinekurse

Die meisten Krankenkassen bieten verschiedene Onlinekurse an. 53 Kassen haben beispielsweise Onlinekurse für Personen, die ihre Angehörigen pflegen im Programm.

  1. Kinderwunsch
    Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass 50 Prozent der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung von den Krankenkassen getragen werden. Die Überprüfung ergab, dass jedoch zwei Drittel der Kassen in diesem Punkt mehr zahlen als den üblichen Satz.

In vielen Fällen erhalten die Versicherten einen Bonus, wenn sie an einem Bonusprogramm teilnehmen. Dies ist zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, das Auffrischen der Impfungen oder das Wahrnehmen von Vorsorgeuntersuchungen.

Was hat sich beim Krankenkassenwechsel geändert?

Die gute Nachricht für alle Versicherten ist, dass der Wechsel der Kasse seit Anfang dieses Jahres deutlich vereinfacht wurde. Beispielsweise wurde die Bindungsfrist an eine Krankenkasse von 18 Montanen auf 12 Monate gesenkt. Dies bedeutet, dass ein Wechsel bereits nach einem Jahr möglich ist. Zudem müssen die Versicherten nicht mehr selbst bei ihrer alten Kasse kündigen, sondern der neuen Krankenkasse lediglich schriftlich mitteilen, dass sie ein Mitglied werden möchten. Die neue Kasse kümmert sich dann um den Wechsel.

Tarifrechner Gesetzliche Krankenversicherung

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