BNetzA verschiebt Frequenz-Freigabe – Handyempfang im Zug bleibt schlecht

BNetzA verschiebt Frequenz-Freigabe – Handyempfang im Zug bleibt schlecht

Schlechter oder gar kein Mobilfunkempfang im Zug sollten eigentlich ab dem 11. Dezember dieses Jahres der Vergangenheit angehören. Denn ab diesem Tag sollten Mobilfunk-Unternehmen die wichtige 900-Megahertz-Frequenz uneingeschränkt nutzen dürfen. Die Bundesnetzagentur hat die Freigabe jetzt um zwei Jahre verschoben, was bei vielen für Unmut sorgt.

Warum darf die Frequenz bisher nicht genutzt werden?

Durch die uneingeschränkte Nutzung der 900-Megahertz-Frequenz, sollte sich das Mobilfunknetz entlang der Gleise wesentlich verbessern. Bislang dürfen die Netzbetreiber dieses Frequenzband noch nicht bei Sendemasten nutzen, die in unmittelbarer Nähe zu den Gleisen stehen. Der Grund: die Frequenz liegt zu nah an der des Bahnfunks GSM-R. Über den Bahnfunk kommunizieren Lokführer, Fahrdienstleiter, Stellwerke und Bautrupps miteinander. Um Überlagerungen und Beeinträchtigungen zu vermeiden, müssen alle rund 15 000 Züge, die in Deutschland unterwegs sind, technisch umgerüstet werden. Erst dann gibt die Bundesnetzagentur die 900-Megahertz-Frequenz auch für Fahrgäste frei. Die Frist für diese notwendige technische Veränderung ist eigentlich vor einigen Tagen – am 11. Dezember 2022 – abgelaufen.

Weshalb wird die Freigabe um zwei Jahre verschoben?

Da von 14 000 zugelassenen Triebfahrzeugen laut Bundesnetzagentur mehr als 1 000 noch nicht umgerüstet sind, kann die Frequenz noch nicht in Betrieb genommen werden. Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben bereits 97 Prozent ihrer Züge umgerüstet, bis zum Sommer nächsten Jahres sollen alle technisch auf dem neusten Stand sein. Doch insbesondere kleinere private Bahnbetreiber sind im Verzug. Die Umstellung auf die sogenannten gehärteten Endgeräte, die eine Störung zwischen dem Mobilfunk und dem Bahnfunk verhindern, verläuft demnach nur schleppend. Und das, obwohl der Bund die Umrüstung der Züge bis zu 100 Prozent übernimmt. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Anfang 2024 immer noch mehr als 440 Triebfahrzeuge noch nicht über die gehärteten Endgeräte verfügen. Daher hält die Regulierungsbehörde eine Frist-Verschiebung um zwei Jahre für notwendig. Die frühzeitige Freigabe könnte erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr haben, da viele Güterzüge dann nicht mehr fahren dürften:

„Von einem bereits jetzt verpflichtenden Einsatz gehärteter Geräte würden insbesondere auch Energietransporte auf der Schiene erheblich erschwert. (…) Betroffen sind dann vornehmlich Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr in mehreren Ländern eingesetzt werden“, sagt eine Sprecherin der Bundesnetzagentur.

Per Beschluss hat die BNetzA jetzt also entscheiden, dass die 900-Megahertz-Frequenz erst ab dem 14. Dezember 2024 uneingeschränkt von den Mobilfunkanbietern genutzt werden darf. Es gibt zwar Einzelfälle, in denen Funkmasten mit einer Mindestentfernung von 500 Metern zum Gleis auch mit der 900-Megahertz-Frequenz funken dürfen, die Prüfung hierfür ist jedoch sehr zeitaufwendig und kompliziert. Die Sendemasten direkt an den Gleisen bleiben weiterhin für die Mobilfunk-Unternehmen untersagt.

Die Kritik an der Entscheidung der BNetzA

Der Beschluss der Bundesnetzagentur wird von der Deutschen Telekom stark kritisiert. Die zweijährige Fristverlängerung sei „wenig ambitioniert und unverhältnismäßig lang“. Das Mobilfunk-Unternehmen fordert ein schnelleres Vorgehen, damit der Handyempfang in Zügen endlich vorangetrieben wird und fordert eine Freigabe der wichtigen Frequenz bis Mitte nächsten Jahres. Kritik kommt auch vonseiten der Deutschen Bahn: „Jetzt müssen rund drei Milliarden Fahrgäste, die pro Jahr unsere Züge nutzen, noch weitere zwei Jahre auf besseren Mobilfunk an den Schienenstrecken warten“, bedauert ein Bahnsprecher. Auch der Transportkonzern hält daher eine kürzere Fristverlängerung von nur wenigen Monaten angemessen. Der Telekommunikationsverband VATM bemängelt ebenfalls, dass sich durch die verschobene Inbetriebnahme Nachteile für Bahnfahrer ergeben.

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