Amazon Marketplace – LKA warnt vor besonders perfider Betrugsmasche

Amazon Marketplace – LKA warnt vor besonders perfider Betrugsmasche

Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor einer neuen Betrugsmasche über den Amazon Marketplace. Das betrügerische Vorgehen ist besonders perfide und kaum erkennbar, da die Kunden tatsächlich die bestellte Ware erhalten. Erst viel später folgen berechtigte Mahnschreiben und Inkassoverfahren, wodurch der Betrug auffällt.

Wie gingen die Betrüger bisher vor?

Bei der bisher bekannten Betrugsmasche durch Fake-Shops übernehmen die Täter bereits bestehende Online-Shops mit guten Bewertungen. Anschließend werden dort viele neue Artikel eingestellt und zum Verkauf angeboten. Bestellt ein Kunde die Ware über den Amazon Warenkorb, erhält er kurze Zeit später per Mail die Stornierung seiner Bestellung sowie eine Zahlungsaufforderung, die vermeintlich von Amazon stammt. Um die Sicherheitsmechanismen von Amazon bei dem Bezahlvorgang zu umgehen, werden Kunden in manchen Fällen auch dazu aufgefordert, die Zahlung außerhalb der Plattform durchzuführen. Vor Erhalt der Ware überweisen die Kunden das Geld auf ein ausländisches Konto – die Ware erhalten sie nie. Wenn der Betrug bemerkt wird, ist es bereits zu spät. Da der Zahlungsvorgang nicht über den Marketplace abgewickelt wurde, greift auch der Käuferschutz von Amazon nicht. Dieses Vorgehen der Fake-Shops kann von Verbrauchern relativ einfach erkannt werden, wenn die typischen Merkmale bekannt sind:

  • Auffällig günstige Preise
  • Sehr viele verschiedene Artikel werden angeboten
  • Kontakt außerhalb des Amazon Marketplace
  • Bestellung über den Amazon-Warenkorb wird storniert
  • Zahlungsvorgang außerhalb von Amazon

Weshalb ist das neue Vorgehen so heimtückisch?

Da auch den Tätern nicht verborgen blieb, dass viele Verbraucher mittlerweile die Anzeichen von Fake-Shops erkennen, entwickelten sie die Betrugsmasche weiter. Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt nun vor dem neuen betrügerischen Vorgehen, das bereits seit Sommer letzten Jahres in Umlauf ist. Zunächst gehen die Kriminellen wie bisher vor und übernehmen einen bereits bestehenden Online-Shop, in dem sie dann neue Ware zum Verkauf einstellen. Der Unterschied zu der alten Vorgehensweise liegt im Bestell- und Bezahlvorgang und ist besonders hinterlistig: sowohl die Bestellung als auch die Bezahlung erfolgen direkt über Amazon. Der Verbraucher wird demnach nicht mehr dazu aufgefordert, den Zahlvorgang außerhalb von Amazon vorzunehmen. Es erfolgt auch keine Stornierung der Bestellung über den Marketplace. Die Cyberkriminellen erhalten das Geld über die offiziellen Auszahlungswege der Plattform. Die Ware, die von dem Kunden über Amazon bestellt wurde, wird jetzt von dem Täter über einen anderen Online-Shop bestellt. Hierbei handelt es sich um Online-Shops, die ihre Ware auf Rechnung versenden. Das perfide: der Betrüger gibt zwar die echte Adresse des Käufers als Rechnungsadresse an, aber eine von ihm erstelle E-Mail-Adresse für die Bestellabwicklung. Die Folge ist, dass der Kunde die Ware, die er bei dem Betrüger bestellt und bezahlt hat, tatsächlich erhält und somit zunächst arglos bleibt. Da die Rechnung des Online-Shops jedoch nicht bezahlt wird, versendet dieser Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Jedoch an die Mail-Adresse, die der Täter erstellt hat. Der Kunde bekommt erst etwas von dem Betrug mit, wenn nach langer Zeit auch postalisch eine Mahnung oder die Eröffnung eines Inkassoverfahrens in seinem Briefkasten landet. Sowohl der Verbraucher als auch der Online-Shop sind Opfer des Betrugs geworden. Da jetzt erst erste Mahnschreiben bei Betroffenen zugestellt wurden, ist weder bekannt, wie viel Online-Shops betroffen sind, noch inwieweit die Shops gegen die arglosen Warenempfänger vorgehen können. Die neue Betrugsmasche flog erst deshalb auf, da sich betroffene Kunden telefonisch bei dem Online-Shop erkundigten, nachdem sie Mahnschreiben per Post erhalten hatten. Während die Betroffenen früher ihr Geld los waren, ohne jemals Ware zu erhalten, sind sie nun mit berechtigten Mahnschreiben und Inkassoverfahren konfrontiert. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben.

Wie können sich Verbraucher vor dem Fake-Shop-Betrug schützen?

Grundsätzlich sollten Verbraucher stets vorsichtig sein, wenn Artikel über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace und Co. gekauft werden, die nicht direkt von Amazon verkauft oder versendet werden. Wird die Ware über einen externen Verkäufer versendet, sollten die Daten und das Impressum überprüft werden. Einen Hinweis darauf, dass es sich um einen Fake-Shop handelt, gibt ein sehr vielfältiges Angebot, insbesondere, wenn plötzlich andere Artikel als üblich angeboten werden. Zudem können die Rezensionen anderer Kunden Hinweise auf einen betrügerischen Verkäufer geben. Wenn der Händler eine eigene Webseite hat, kann hier die Ware zudem abgeglichen werde und im Zweifel ein direkter Kontakt hergestellt werden. Shops, außerhalb von Marketplaces, lassen sich zudem mit dem Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale überprüfen.

Was, wenn man bereits Opfer des Betrugs geworden ist?

Wer Opfer der neuen Fake-Shop-Betrugsmasche geworden ist und Mahnschreiben erhalten hat, sollte alle Daten, die genannt werden, gründlich überprüfen. Der echte Shop sollte telefonisch kontaktiert werden. Hier bekommt der Verbraucher Auskunft darüber, wie die Ware bestellt wurde und um welche Ware es sich handelt. Ebenso sollte nach der Mailadresse gefragt werden, die für den Bestellvorgang bei dem Online-Shop angegeben wurde. Es ist außerdem zu empfehlen, auch den Support des Amazon Marketplace zu kontaktieren. Auch ein Rechtshilfebeistand sollte eingeschaltet werden.

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