Tipps – Schutz vor Betrugsmaschen beim Kleinanzeigen-Portal

Tipps - Schutz vor Betrugsmaschen beim Kleinanzeigen-Portal

Mit gängigen Tricks kassieren Onlinebetrüger auch bei Kleinanzeigen im Internet ab. Daher ist es hilfreich, die gängigen Betrugsmaschen zu kennen. Denn bereits mit einigen Vorsichtsmaßnahmen kann man sich gut vor Betrug schützen.

Seit dem 1. Mai 2023 heißt die Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen nur noch „kleinanzeigen“. Nutzerkonten, Chatverläufe und Bewertungen und Anzeigen bleiben ebenso bestehen wie die Optionen „Direkt kaufen“ und „Sicher bezahlen“. Aber auch künftig gilt: Nicht immer stecken hinter den Profilen auf „kleinanzeigen“ ehrliche Angebote. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informieren anhand aktueller Fälle über Betrugsmaschen.

Käuferschutz-Trick über PayPal

Eine Verbraucherin, die eine Ledertasche bestellt hatte, wurde darum gebeten, bei der Zahlung via PayPal die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ auszuwählen. Das sei günstiger und schneller. Aber: Dadurch wurde der Käuferschutz umgangen. Die Verbraucherin wies das Geld über die gewünschte Option an, erhielt aber keine Ware. Die Betrüger waren danach nicht mehr auffindbar. Daher aufgepasst, nur, wer eine Zahlung über „Waren und Dienstleistungen“ sendet, kommt in den Genuss des „Käuferschutzes“ und kann das Geld nachher zurückordern. Bei der Zahlungsoption „Freunde und Familie“ geht das nicht. Die dafür anfallenden Mehrkosten sind bei unbekannten Geschäftspartner gut investiert.

Vorsicht bei Verkauf mit „Sicher bezahlen“

Ein Verbraucher bot bei „kleinanzeigen“ einen Kindersitz zum Verkauf an. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existierende „kleinanzeigen“-Bezahlmethode „Sicher bezahlen“ abwickeln. Der Verkäufer erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und er den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte jedoch auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab er seine Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere Tausend Euro aus.

Der Personalausweis-Trick

Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation per Personalausweis sollte man sich nicht blenden lassen. Eine junge Frau entdeckte auf „kleinanzeigen“ einen günstigen Akku-Staubsauger. Der Verkäufer sandte ihr ein Foto „seines“ Personalausweises zu, damit sie „eine Sicherheit habe“. Daraufhin überwies die Frau den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung an den Betrüger. Der Staubsauger kam nie an und der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen.

Um sich vor Betrügereien im Netz zu schützen, geben Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale folgende Tipps:

  • Mit dem Bezahlsystem „sicher Bezahlen“ muss man nicht selbst aktiv werden. Wichtig: Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.
  • Vorsicht ist bei unwahrscheinlich günstigen Angeboten angesagt und wenn sich diese in einem Shop häufen. Hier gilt es, genauer hinzuschauen.
  • Es empfiehlt sich, eine sichere Zahlungsmethode zu wählen und sich nicht zu einer Überweisung in Vorkasse hinreißen zu lassen.
  • Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, ist es in jeden Fall ratsam, sich an die zuständige Polizei-Dienststelle zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wachen der Polizei möglich.

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